Frankfurt am Main (ots) –
Frankfurt am Main:
Heute prüfen 47 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main im Rahmen einer bundesweiten, verdachtsunabhängigen Schwerpunktkontrolle die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden 17 Arbeitgeber*innen und geprüft und vor Ort mehr als 53 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. In Frankfurt werden heute unter anderem Gastronomiebetriebe, Einzelhändler, Werkstätten und Nagelstudios geprüft. Es ergeben sich bereits mehrere Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetzt sowie gegen ausländerrechtliche Bestimmungen. Zwei Arbeitnehmer hielten sich ohne entsprechenden Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf und wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. In mindestens 40 Fällen sind weiter Prüfungen notwendig.
„Mit den heutigen Maßnahmen machen wir weiter deutlich, dass wir stets die Arbeitsbedingungen des gesamten Arbeitsmarktes im Blick haben, und nicht nur auf die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen schauen“, so Florian Sauer, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Rentenversicherung und anderen Behörden.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main führte im Jahr 2022 umfangreiche Prüfungen bei 472 Arbeitgebern durch. Dabei wurden die Arbeitsverhältnisse von 3.953 Personen überprüft. Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 5,3 Millionen Euro. 1.538 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 684 Bußgeldverfahren (darunter 57 wegen Mindestlohnverstö-ßen). 2.231 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 896 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 79 wegen Mindestlohnverstößen). Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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