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Mittwoch, 11. Dezember 2024

Aufschieben lohnt sich nicht: LV 1871 Kunden profitieren heute schon vom erhöhten Garantiezins 2025

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München (ots) –

Zum Jahreswechsel soll der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung auf 1 Prozent steigen. Kunden der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) können sich bereits mit einem Abschluss 2024 die Vorteile eines erhöhten Garantiezinses ab 2025 sichern. Denn: Die LV 1871 gibt sowohl auf Altersvorsorgeverträge als auch auf Berufsunfähigkeitspolicen, Bestattungs- und Erbvorsorge eine Umstellungsgarantie – kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung. Aufschieben lohnt sich daher nicht.

„Die Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 Prozent ist eine erfreuliche Nachricht für alle Verbraucher. Als finanzstarker und verlässlicher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stellen wir die Kundeninteressen in den Mittelpunkt. Deshalb garantieren wir eine Umstellung auf den höheren Rechnungszins zum Jahreswechsel für alle seit 1. Mai abgeschlossenen Verträge unserer MeinPlan Altersvorsorge und für alle ab 1. Juli abgeschlossenen Verträge unserer Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Bestattungs- und Erbvorsorge“, sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math.

Umstellungsgarantie für Golden BU, Bestattungs- und Erbvorsorge

Bei ab 1. Juli 2024 abgeschlossenen selbstständigen Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU privat und SBU bAV Einzelgeschäft) sowie bei Bestattungs- und Erbvorsorgeverträgen prüft die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025, ob sich bei einem unveränderten zu zahlenden Beitrag beziehungsweise Einmalbeitrag mit dem ab 1. Januar 2025 geltenden Garantiezins eine höhere garantierte Berufsunfähigkeitsrente bzw. Versicherungssumme ergibt. In diesem Fall erhalten Kunden ein Angebot zur kostenlosen Umstellung.

Umstellungsgarantie für MeinPlan Produktfamilie

Bei ab 1. Mai abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungen inklusive betrieblicher Altersvorsorge berechnet die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025 den Rentenfaktor, den garantierten Rentenfaktor sowie eine gegebenenfalls vereinbarte garantierte Rente neu. Dabei wird der ab 1. Januar 2025 geltende Garantiezins für das Neugeschäft berücksichtigt. Die automatische Umstellung erfolgt kostenfrei. Änderungen für die Aufschubzeit ergeben sich nicht. Hier profitieren Kunden weiterhin bei Wahl einer Erlebensfallgarantie von attraktiven Investitionsquoten – wie bisher unabhängig vom Garantiezins.

Pressekontakt:
Julia Hauptmann, Pressesprecherin, 089 / 55167 – 468,
[email protected]
Original-Content von: Lebensversicherung von 1871 a.G., übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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