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Sonntag, 13. Oktober 2024

Burnout bei Beamten immer häufiger – Experte verrät, wie man sich für den Ernstfall richtig absichert

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Braunschweig (ots) –

Stetig wachsende Anforderungen und zunehmende Stressfaktoren im Berufsalltag – auch Beamte leiden immer häufiger unter übermäßiger psychischer Belastung, die im schlimmsten Fall in einem Burnout mündet. Besonders problematisch: Meist wird der Ernst der Lage erst dann erkannt, wenn es bereits zu spät ist. Was also können Beamte tun, um sich für den Ernstfall zu rüsten?

„Beamte haben oft mit Spott zu kämpfen, wenn sie über Burnout sprechen – dabei ist gerade in höheren Besoldungsgruppen der Stress durchaus hoch“, warnt Enis Eisfeld. Der Versicherungsprofi steht regelmäßig im Austausch mit Betroffenen und weiß daher, wie wichtig es ist, sich mit der Rechtslage bei einer möglichen Dienstunfähigkeit auseinanderzusetzen und sich entsprechend abzusichern. Worauf dabei zu achten ist und wie Beamte mit einem lückenlosen Versicherungsschutz für den Ernstfall vorsorgen, erläutert er in diesem Artikel.

Die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeits- und der Dienstunfähigkeitsversicherung

Viele Beamte denken, sie seien durch ihre Verbeamtung beziehungsweise durch ihre Dienstherren bereits ausreichend für den Ernstfall abgesichert – schließlich gilt in Deutschland kaum ein Job sicherer als der im öffentlichen Dienst. Das stimmt allerdings nicht ganz: So können auch Beamte schnell vor finanziellen Herausforderungen stehen, wenn sie ihrem Job nicht mehr nachgehen können. An dieser Stelle kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Oft wird sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt – tatsächlich handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung jedoch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsklausel.

Für Beamte ist die Dienstunfähigkeitsversicherung daher von besonderer Bedeutung, denn sie leistet bereits dann die vereinbarte Rente, wenn der Dienstherr den Beamten als dienstunfähig erklärt. Dadurch kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann greifen, wenn der Beamte noch dazu in der Lage ist, einen Teil seiner beruflichen Tätigkeiten auszuüben. Im Gegensatz dazu stuft die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Person erst dann als berufsunfähig ein, wenn sie nach objektiven Maßstäben nicht mehr dazu in der Lage ist, mehr als 50 Prozent ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten auszuüben. Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen später greift als die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Darauf kommt es bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung an

Bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte sicherstellen, dass das versicherte Endalter angemessen ist. Viele Beamte versichern sich zu kurz. Am besten orientieren sich Versicherte an der maximalen Pensionseintrittsgrenze ihres Beamtenjobs. Das ermöglicht es, von Klauseln zu profitieren, die es erlauben, die Dienstunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfungen zu verlängern, falls das Pensionseintrittsalter erhöht wird. Zudem sollten Beamte Kombinationen mit Altersvorsorgeprodukten vermeiden, da diese Produkte oft teuer und unflexibel sind. Eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen die bessere Wahl. Für Beamte ist sie von großer Bedeutung, denn sie bietet auch in Fällen Schutz, in denen die Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht greifen würde. Letzten Endes ist die sorgfältige Auswahl der Versicherungspolice entscheidend, um im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

Über Blaulichtversichert:

Enis Eisfeld und Kolja Schneider sind die Gründer von Blaulichtversichert.de – einem Projekt der Kees Finanzberater GmbH. Ein Großteil der Experten aus dem Team um Blaulichtversichert sind oder waren Polizisten. Sie kennen die Risiken und Besonderheiten der Menschen, die tagtäglich im öffentlichen Dienst zur Stabilisierung der Gesellschaft beitragen. Ob Lehrer, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei – das blaulichtversichert-Team ist darauf spezialisiert, diese Berufsgruppen abzusichern. Mehr Informationen dazu unter: https://www.blaulichtversichert.de/.

Pressekontakt:
Kees Finanzberater GmbH & Co. KG.
Vertreten durch: Kolja Schneider & Enis Eisfeld
Webseite: https://kees-finanzberater.de/
E-Mail: info (at) kees-finanzberater.de

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