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Freitag, 11. Oktober 2024

Christina Baum: Dem „politisch korrekten“ Kollegen möchte ich dringend Artikel 3 des Grundgesetzes anempfehlen

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Berlin (ots) –

Zu dem Fall des Arztes im baden-württembergischen Lahr, der ein AfD-Mitglied aufgrund unterschiedlicher politischer Ansichten nicht mehr behandeln möchte, äußert sich die Bundestagsabgeordnete Dr. Christina Baum, selbst Zahnärztin und Bundesvorstandsmitgllied, wie folgt:

„Seit 44 1/2 Jahren bin ich als Zahnärztin tätig, davon seit 32 Jahren in eigener Praxis. Noch immer behandle ich Patienten und noch nie bin ich auf die Idee gekommen, eine Behandlung aufgrund einer politischen Einstellung oder eines Glaubens zu unterlassen.

Wer als Vertreter eines Heilberufes nicht in der Lage ist, die Gesundung von Patienten in den Mittelpunkt zu stellen, ist für die Ausübung des Arztberufes charakterlich ungeeignet.

Es ist erschreckend, dass Mediziner bereit sind, sich in den Dienst einer politischen Ideologie zu stellen und lässt die Frage aufkommen: Was sind diese Menschen bereit, im Ernstfall zu tun? Im vorliegenden Fall kann sich mein Parteifreund einen anderen Arzt suchen. Was aber, wenn eine solche Wahl, wie in Notfällen, nicht mehr getroffen werden kann? Wir haben während der Coronazeit erlebt, wie leichtfertig über einer Triage gesprochen wurde, wie Ungeimpfte aussortiert und als nicht vorrangig behandlungswürdig abqualifiziert werden sollten.

Allein aufgrund derer freien Entscheidung und nicht aus einem sachlichen Grund. Wie heute unstreitig ist, bieten die sogenannten Impfstoffe keinen ausreichenden Selbst- oder Fremdschutz und können zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Viele Menschen hatten dies richtig eingeschätzt und sich gegen eine Behandlung entschieden. Nur aufgrund dieser freien Entscheidung wären verschiedene Mediziner offensichtlich bereit gewesen, diese Menschen sterben zu lassen. Ich hoffe, dass es sich bei diesem Arzt um einen Einzelfall handelt und viele andere Kollegen aus den vergangenen Jahren gelernt haben, dass es keine Benachteiligung bei der Behandlung aufgrund eigenverantwortlicher Patientenentscheidungen oder politischen Überzeugungen geben darf. Dem ‚politisch korrekten‘ Kollegen möchte ich dringend Artikel 3 des Grundgesetzes anempfehlen. Danach handelt er verfassungsfeindlich.“

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Quelle: ots

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