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Freitag, 4. Oktober 2024

Denunziantengesetz? Neue Regeln zum Schutz von Hinweisgebern sind heiß umstritten

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Meerbusch / Leipzig (ots) –

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das bereits Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, löst in der Praxis oft Ablehnung oder gar Empörung aus, berichtet Michael Triesch, Betreiber von MyHinweis.online und langjähriger Compliance- und Datenschutz-Experte aus seinem Beratungsalltag. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von einem Informationsdefizit bei betroffenen Unternehmen, Institutionen und der Bevölkerung über Zweifel am Kosten-Nutzen-Verhältnis der gesetzlich geforderten Maßnahmen bis hin zu rigoroser Ablehnung. Am Ende bleiben Unternehmen mit einer weiteren komplexen und bürokratischen Anforderung allein.

Das Gesetz im Unternehmen umzusetzen, bringt Entscheiderinnen und Entscheider aktuell in eine besondere Zwickmühle, denn in der öffentlichen Meinung wird der Gedanke einer Meldestelle oft abgelehnt. „Manche sprechen sogar von Stasimethoden und Denunziantentum. Das zeigen uns teils drastische Reaktionen in den Sozialen Medien, aber auch direkte Rückmeldungen aus den Unternehmen.“ So erlebt Triesch die aktuelle Situation. Dabei sieht das Gesetz nach der letzten Änderung explizit vor, dass sich Beschäftigte zuerst an die interne Meldestelle des Unternehmens wenden sollen, um Probleme zu klären, anstatt an die sogenannten externen staatlichen Meldestellen. Zudem ist die Meldestelle nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen und es drohen empfindliche Strafen für absichtliche Falschmeldungen. In erster Linie soll das Hinweisgeberschutzgesetz Hinweisgeber schützen – und nicht zum Denunzieren aufrufen. „Es kommt daher darauf an, Wissen zu vermitteln, alle Seiten sensibel zu informieren und einen pragmatischen Weg im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben zu finden“, erläutert Triesch den Ausweg aus dieser Situation.

Die reflexhafte Ablehnung einiger ist jedoch nur eine Seite des Problems. Zusätzlich stehen Unternehmen vor einer beträchtlichen Investition, vor allem, wenn sie die interne Meldestelle in Eigenregie umsetzen wollen. Kostenfaktor Nummer eins ist geschultes Personal, das die Meldestelle betreuen soll und an das hohe Anforderungen gestellt werden. Hinzu kommen Sachkosten und profundes technisches Knowhow zu Datensicherheit, um den Schutz der Whistleblower wirklich gesetzeskonform umzusetzen. Unterm Strich muss mit fünfstelligen jährlichen Beträgen kalkuliert werden.

Triesch empfiehlt, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und die Anforderungen zielorientiert anzugehen. Mit selbstgestrickten Lösungen wie einer zentralen E-Mail-Adresse für Meldungen oder einer Whistleblowing-Software in Kombination mit kaum sachkundigem Personal sei kein Unternehmen gut beraten. Denn abgesehen von den finanziellen Risiken durch Bußgeldzahlungen drohen Reputationsverluste oder Probleme, wenn sensible Informationen in falsche Hände geraten.

„Unsere Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass gerade Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen eine Hinweisgeberschutzlösung benötigen, die ohne großen Aufwand implementiert werden kann und gleichzeitig eine fachkundige Betreuung bietet“, erläutert Triesch. „Deshalb haben wir den Hinweisgeberschutzservice MyHinweis.online entwickelt, der sowohl eine sichere digitale Plattform für den Meldevorgang bereitstellt, als auch die rechtssicher Bearbeitung eingehender Meldungen inklusive Haftung übernimmt und vielfältiges Informationsmaterial für Unternehmensleitung und Beschäftigte anbietet.“ Gut informierte Führungskräfte und Mitarbeiter/innen werden den Sinn einer internen Meldestelle zu schätzen wissen, ist sich Triesch sicher.

Trotz aller Bedenken sollten Entscheiderinnen und Entscheider zeitnah handeln, aber auch genau abwägen, wie sie die Richtlinien des Hinweisgeberschutzgesetzes in ihrem Betrieb in die Tat umsetzen, rät Triesch: „Lassen Sie sich nicht von den Mythen und Missverständnissen beeindrucken, die zum Teil sogar bewusst gepflegt werden. Suchen Sie sich Experten-Unterstützung bei der rechtssicheren und kostengünstigen Umsetzung des Gesetzes.“

Wer tiefer in die Thematik Hinweisgeberschutz und Compliance einsteigen möchte, kann das unter myhinweis.online tun. Dort stehen auch diverse kostenlose Beratungsangebote für Entscheiderinnen und Entscheider zur Verfügung.

Über MyHinweis.online

MyHinweis.online bietet Unternehmen die beste Lösung, wie sie ihr verpflichtendes internes Hinweisgebersystem einfach, effizient und rechtssicher umsetzen können. Weil die personellen Ressourcen bei kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei Kommunen und öffentlichen Institutionen wertvoll sind, achtet MyHinweis.online darauf, dass die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen möglichst wenig zusätzlichen Aufwand und Kosten erfordert.

Anders als Whistleblower-Software-Anbieter implementiert MyHinweis.online in wenigen Schritten ein komplettes Hinweisgebersystem inklusive Betreuung für Unternehmen und Institutionen. Die Lösung senkt den personellen und zeitlichen Aufwand, das Haftungsrisiko für die Geschäftsleitung und Folgekosten für das Unternehmen auf ein Minimum. Gleichzeitig wird eine hohe Rechtssicherheit gewährleistet.

Hinter MyHinweis.online steht das erfahrene Team von TRIESCHconsult, einem führenden Unternehmen im Bereich Datenschutz, Compliance und Managementsysteme. Die Experten verfügen über umfangreiches Wissen und Erfahrung in diesen Bereichen und kennen die spezifischen Bedürfnisse von KMUs aus der täglichen Praxis.

Mehr Informationen unter https://myhinweis.online/pressemappe/

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Quelle: ots

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