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Freitag, 11. Oktober 2024

HZA-DA: Der Zoll gegen Marken- und Produktpiraterie

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Darmstadt (ots) –

Am 26. April ist Tag des geistigen Eigentums

Morgen ist Welttag des geistigen Eigentums. Der Zoll geht mit seinen Kontrollen gegen illegalen Handel mit gefälschten Produkten vor und schützt damit die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen und billigen Nachahmungen.

Der Diebstahl fremder Produktions- und Forschungsergebnisse verursacht weltweit jedes Jahr Milliardenschäden. Ideenklau ist kein Kavaliersdelikt sondern Wirtschaftskriminalität, die die Innovationskraft Deutschlands beeinträchtigt und Arbeitsplätze kostet.

Auch im Bezirk des Hauptzollamts Darmstadt stellt die Einfuhr von gefälschten Produkten ein dauerhaftes Problem dar. Hauptsächlich über den Postverkehr der Zollämter in Bensheim, Darmstadt, Hanau und Wiesbaden, jedoch auch bei mobilen Kontrollen oder auf Messen stoßen die Darmstädter Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder auf gefälschte Produkte.

2022 verhinderte das Hauptzollamt Darmstadt dadurch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe, die um ein Vielfaches über den Vorjahresfeststellungen lagen. Vernichtet wurden dabei vor allem gefälschte Kleidung, Schuhe und Elektronik. Aber auch Produkte, deren Marken üblicherweise einem besonderen Käufervertrauen unterliegen mussten im Jahr 2022 durch das Hauptzollamt Darmstadt aus dem Verkehr gezogen werden. Davon betroffen waren Kosmetik und Spielwaren, die auf der Haut oder gar im Kindermund nur im Original nachweisbar schadstofffrei sind.

„Gefährlich kann es auch dann werden, wenn sich der Verbraucher gar nicht über den Kauf eines Plagiates im Klaren ist“, so Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. Viele Fälschungen sind so gut, dass sie für den Laien nicht als solche zu erkennen sind. Bei Kontrollrundgängen auf den diesjährigen Konsumgütermessen verhinderten die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Originalhersteller durch die Sicherstellung mutmaßlicher Fälschungen, dass diese erst gar nicht nach Deutschland eingeführt und verkauft werden konnten. Insgesamt wurden für die 1.787 sichergestellten Gegenstände 84.000 Euro an Sicherheitsleistungen erhoben und 33 Strafverfahren eingeleitet.

Bei Kontrollen des internationalen Warenverkehrs schaut der Zoll genau hin, ob die Waren original sind oder mit Plagiaten gehandelt wird. 66.000 Sendungen stoppten Zöllnerinnen und Zöllner seit 2020, weil der Verdacht bestand, Schutzrechte könnten verletzt sein. In der Folge zogen sie 31 Mio. Falsifikate aus dem Verkehr. Der überwiegende Teil kam aus China, aber auch die Türkei und Hongkong sind Herstellungs- und Versandländer für nachgeahmte Produkte. Der Wert der beschlagnahmten Waren belief sich allein in Deutschland im Zeitraum der vergangenen drei Jahre auf knapp eine Milliarde Euro. Neben Markenbekleidung, Schuhen und Modeaccessoires sind nach wie vor technische Artikel, wie Computerbauteile, Maschinen und Werkzeuge bei Fälschern hoch im Kurs.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechtsinhabenden (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Sie arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen und bearbeitet Grenzbeschlagnahmeanträge die für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden. Bei der Zentralstelle laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen für die Kontrollen des internationalen Warenverkehrs zur Verfügung gestellt wird.

Alle Infos dazu auf zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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