Frankfurt am Main (ots) –
Frankfurt am Main
Heute hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Baustellen kontrolliert. Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit sowie sogenannten Leistungsbetrugs.
Bei den Kontrollen des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren 83 Zöllner*innen im Einsatz auf einer Großbaustelle in Frankfurt am Main. Aktuell wurden insgesamt 48 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 223 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.
Folgende Feststellungen sind zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt: In 39 Fällen wurde der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Dies bedarf einer weiteren Prüfung der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern. Des Weiteren wurden acht Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eigeleitet, da sie der Ausweismitführungspflicht nicht nachkamen. Außerdem wurden sieben Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Es ergaben sich zwei Hinweise auf Leistungsmissbrauch von Arbeitnehmern und vier Hinweise auf Scheinselbstständigkeit. In drei Fällen erhielten Arbeiter*innen nach eigenen Aussagen nicht den derzeit in der Baubranche gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 12,- Euro.
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in-dem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main führte im Jahr 2022 umfangreiche Prüfungen bei 472 Arbeitgebern durch. Dabei wurden die Arbeitsverhältnisse von 3.953 Personen überprüft. Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 5,3 Millionen Euro. 1.538 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 684 Bußgeldverfahren (darunter 57 wegen Mindestlohnverstößen). 2.231 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 896 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 79 wegen Mindestlohnverstößen).
Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: „Gerade in der Baubranche gibt es komplizierte Umgehungs- und Verschleierungsformen. Wir nehmen daher alles genau unter die Lupe, unter risikoorientierten Aspekten aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, von Verbänden oder auch anderen öffentlichen Stellen. Wir befragen die Personen vor Ort und prüfen alle Geschäftsunterlagen. Dies geschieht nicht nur auf der Baustelle selbst, sondern am jeweiligen Firmensitz, beim Steuerberater oder auch an Amtsstelle.“
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen in verschiedenen Branchen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
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Quelle: ots