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Mittwoch, 16. Oktober 2024

Mariana Harder-Kühnel: Wissenschaftlicher Dienst bestätigt Verfassungswidrigkeit des „Demokratiefördergesetzes“!

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Berlin (ots) –

Das von der Ampel-Koalition geplante „Demokratiefördergesetz“ wäre laut eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Falle einer Einführung verfassungswidrig. Demnach fehle es insbesondere an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine Verabschiedung.

Hierzu nimmt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, wie folgt Stellung:

„Dass die Bundesregierung ein sogenanntes ‚Demokratiefördergesetz‘ als weiteres Werkzeug etablieren möchte, um politisch oppositionelle Kräfte und Parteien in unserem Staat zu bekämpfen, war bereits bekannt. Nun ist jedoch auch festgestellt worden, dass sich die Bundesregierung in ihrem Herrschaftswahn hierbei Kompetenzen aneignen würde, die ihr laut unserem Grundgesetz überhaupt nicht zustehen.

Die Ampel unternimmt also nicht nur den Versuch, das staatliche Neutralitätsgebot zu umgehen, indem sie ihr politisch nahestehende Vereine und Verbände strukturell finanziert, von denen sie ausgeht, dass sie ihr bei der Diffamierung und Einschüchterung ihrer Opposition behilflich sein werden. Sondern sie maßt sich für die skrupellose Durchsetzung ihrer eigenen Interessen überdies Gesetzgebungsbefugnisse an, die verfassungsrechtlich eindeutig nicht dem Bund, sondern den Ländern zugeteilt sind. Hierzu missachtet sie sogar die klaren Vorgaben unseres Grundgesetzes.

Mittlerweile wird es für die Normalbürger immer offensichtlicher, welche antidemokratische Geisteshaltung in der Ampel-Koalition vorherrschend ist. Sie lässt sich in ihrer Agenda, unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in einen politischen linken Gesinnungsstaat zu verwandeln, nicht einmal von der Verletzung elementarer Verfassungsprinzipien abhalten. Dieses ‚Demokratiefördergesetz‘ entpuppt sich somit bei näherem Betrachten als Missbrauchsgesetz zur Förderung des Demokratiezerfalls und muss folglich von der Bundesregierung sofort zurückgezogen werden.“

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Quelle: ots

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