Limburg (ots) –
Waffenverbotszone rund um den Limburger Bahnhof
Ab dem 1. August 2024 sind der Bahnhofsplatz in Limburg und das nahe Umfeld Waffenverbotszone. Die Ausweisung durch den Landkreis ist von der Stadt beantragt worden und Bestandteil eines Zehn-Punkte-Plans, der zusammen mit der Landespolizei umgesetzt wird. Dazu gehört auch die Ausweitung und Modernisierung der Videoschutzanlage, was bereits geschehen ist.
Weniger mitgeführte Messer im öffentlichen Raum, das ist das erklärte Ziel einer Waffenverbotszone. „Wir wollen den Bahnhofsplatz und sein Umfeld noch einmal mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken und deutlich machen: Hier nicht!“, unterstreicht Limburgs 1. Stadtrat Michael Stanke. Die Erfahrungen der Polizei aus bereits bestehenden Waffenverbotszonen ist eindeutig, die Zahl der schnell einsatzbereiten Waffen nimmt in solchen Verbotszonen sofort ab, dabei geht es vor allem um Stichwaffen.
„Jedes Messer weniger auf der Straße ist ein Stück mehr Sicherheit für uns alle“, verdeutlicht daher auch Felix Paschek, Präsident des Polizeipräsidiums Westhessen. Allgemein ist eine Zunahme von Stichwaffen zu verzeichnen, die bei Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Mit der Waffenverbotszone ist das Mitführen grundsätzlich verboten, das trifft auf alle Arten von Messern zu. In einer solchen Zone können zudem verdachtsunabhängige Personenkontrollen von Sicherheitskräften vorgenommen werden. Eine solche Rechtsgrundlage für Kontrollen bestand rund um den Bahnhof nach dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz auch schon vorher. Neu ist nun: Werden Messer bei den Kontrollen festgestellt, werden sie sofort eingezogen.
Auch Landrat Michael Köberle, der die Ausweisung der Waffenverbotszone zum 1. August veranlasst hat, macht deutlich: „Ich befürworte die Waffenverbotszone in Limburg ausdrücklich. Leider ist die Einrichtung einer solchen Zone notwendig geworden, die der Landkreis Limburg-Weilburg zum 1. August 2024 angeordnet hat. Dabei geht es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie um die Unterstützung der Sicherheitsbehörden.“
„Mit der Waffenverbotszone und dem Zehn-Punkte-Plan setzen wir unsere Anstrengungen fort, dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen“, verdeutlicht Bürgermeister Dr. Marius Hahn. Der Bereich rund um den Bahnhof ist seit vielen Jahren ein gefühlter Angstraum. Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Anstrengungen der Stadt, die in den zurückliegenden Jahren das Personal im Ordnungsamt deutlich erhöht hat.
Die Waffenverbotszone umfasst das Gelände des Bahnhofs mit allen Bahnsteigen, den Bahnhofsplatz mit dem Verkehrskreisel am Kreuzungspunkt mit der Weiersteinstraße und der Schiede, die obere Bahnhofsstraße (zwischen Schiede und Neumarkt), die Werner-Senger-Straße (zwischen der Graupfortstraße und der Einmündung der oberen Bahnhofstraße), die Graupfortstraße (von der Schiede bis zum Zugangsbereich der Marienschule), den ZOB Nord einschließlich des darüber befindlichen Parkhauses, die Fußgängerunterführung vom Bahnhofsplatz zum ZOB Süd sowie dessen Verkehrsflächen.
Das Führen von Waffen, das betrifft auch Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern, ist in dem Geltungsbereich in der Zeit von 20 bis 5 Uhr verboten. Ausnahmen gelten dabei unter anderem für die Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes. Wer gegen die Auflagen der Waffenverbotszone verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans, den die Stadt und die Polizei im März dieses Jahres vereinbart hatten. „Jeder einzelne Punkt trägt dazu bei, Limburg ein wenig sicherer zu machen“, verdeutlicht der 1. Stadtrat. Starke Präsenz der Sicherheitskräfte, Bekämpfung der Jugendkriminalität, intensivere Kontrollen von Rasern, Posern und Tunern – das alles sind Bausteine des Zehn-Punkte-Plans.
Nicht alles davon ist neu, er baut durchaus auf bereits praktizierten, erfolgreichen Maßnahmen der Zusammenarbeit auf – dazu zählen beispielsweise die gemeinsamen Streifengänge, die polizeilichen Schwerpunktmaßnahmen im Rahmen der Aktion „Sicheres Limburg“ und die Videoschutzanlage, die im Herbst 2022 erweitert wurde und deren alte Kameras mit neuer Technik versehen wurden.
Zu den konkreten Projekten gehört auch die Reaktivierung des freiwilligen Polizeidienstes mit etwa zehn freiwilligen Polizeihelfern. Während der Corona-Pandemie ist der freiwillige Polizeidienst in Limburg quasi zum Erliegen gekommen. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen des Zehn-Punkte-Plans, da gerade jugendliche Intensivtäter die Sicherheit im öffentlichen Raum erheblich beeinflussen. Ebenfalls findet sich in dem Plan die Einrichtung eines „Runden Tisches“, um Intensivstraftäter stärker und erfolgreicher in den Blick zu nehmen.
Nach Wiesbaden und Frankfurt ist der Bereich rund um den Limburger Bahnhof die dritte ausgewiesene Waffenverbotszone in Hessen. Aktuell wird in Marburg und Gießen die Ausweisung solcher Zonen in Betracht gezogen. Grundsätzlich auch außerhalb von Waffenverbotszonen verboten und strafbar nach dem Waffengesetz sind Spring- und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser. Ebenso ist nach dem Waffengesetz das Mitführen von sogenannten Einhandmessern in der Öffentlichkeit verboten; andere Messer hingegen sind erst mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern nicht mehr zulässig.
Bildtext: Der Bahnhofsplatz (Foto) in Limburg und seine angrenzenden Bereiche werden ab 1. August zur Waffenverbotszone. Fotohinweis: Stadt Limburg/Johannes Laubach
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