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Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer sollten Arbeitgeberanteil immer aufstocken

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Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer sollten Arbeitgeberanteil immer aufstocken

Hanau (ots) –

Wer trotz geringem Einkommen Rücklagen bilden möchte, kann hierfür idealerweise vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber nutzen. Zahlt der Betrieb nicht den vollen Betrag, können Arbeitnehmer die Differenz privat aufstocken.

Was sind überhaupt vermögenswirksame Leistungen?

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um ein finanzielles Extra, welches heutzutage viele Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum monatlichen Lohn gewähren. Das Geld überweist der Arbeitgeber jedoch nicht auf das Girokonto seines Angestellten, sondern auf einen Sparvertrag, den der Arbeitnehmer vorher abschließt. Bei der insgesamt siebenjährigen Laufzeit wird 6 Jahre angespart, ein weiteres Jahr ruht das Kapital. Je nach Branche und Anzahl der Arbeitsstunden erhalten Beschäftigte zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Grundsätzlich sind VL eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter hat jedoch Anspruch darauf, wenn es hierzu eine Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.

5 Gründe, warum sich VL aufstocken lohnt

Arbeitnehmer die nicht die kompletten 40 Euro erhalten, haben jederzeit die Möglichkeit, die Differenz aus eigenem Einkommen privat aufzustocken. Zahlt also z.B. der Betrieb 26 Euro vermögenswirksame Leistungen, kann der Arbeitgeber die fehlenden 14 Euro vom Nettogehalt des Mitarbeiters abziehen, und zusätzlich auf den abgeschlossenen Sparplan überweisen. „Eine Aufstockung der VL bietet verschiedene Vorteile“, wie Martin Sohn, Anlageexperte und Inhaber des Online-Ratgebers vermoegenswirksame-leistungen.de weiß:

1. Wie bei jeder Geldanlage gilt: Je höher die monatliche Sparrate, desto mehr bekommt man am Ende der Laufzeit heraus. 2. Dies hat wiederum Auswirkung auf die Verzinsung: Denn entsprechend höher fällt auch der Gewinn aus, den das Kapital erwirtschaften kann. 3. Fixe oder einmalige Vertragskosten sinken relativ gesehen mit einer höheren Einzahlung. Beispiele hierfür sind die Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag oder die jährliche Depotführungsgebühr bei Fondssparen. 4. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage, die für vermögenswirksame Leistungen gewährt wird: Bis zu 80 Euro pro Jahr (160 Euro bei Verheirateten) erhalten Sparer, die ihre VL in Fonds anlegen. Etwas niedriger ist die Förderung bei Bausparen oder der Tilgung von Baudarlehen. Der Förderbetrag steigt ebenfalls mit der Sparrate. Wer also mehr einzahlt, kann wiederum eine höhere Sparzulage beantragen. 5. Einige Anbieter verlangen einen monatlichen Mindest-Sparbeitrag. Liegt die Höhe der Arbeitgeberzahlung darunter, und möchte der Arbeitnehmer ein attraktives Angebot trotzdem nutzen, kann er dies durch die Aufstockung der VL erreichen.

Wie lassen sich vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Neben einer ausreichend hohen Einzahlung ist auch die Wahl der richtigen Sparform für den Anlageerfolg entscheidend. Je nach Lebenssituation bietet das 5. Vermögensbildungsgesetz eine breite Auswahl an Möglichkeiten. Nahezu jeder hat schon einmal von einem Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparen gehört. Während man mit Fonds eine attraktive Rendite erzielen kann, ist Bausparen eine gute Absicherung gegen steigende Zinsen. Der klassische Ratensparplan bei der Bank ist eine sichere und solide Anlage, eine nennenswerte Verzinsung sollte man hier jedoch nicht erwarten. Daneben gibt es jedoch noch viele weitere Möglichkeiten (https://www.vermoegenswirksame-leistungen.de/anlegen/), wie Martin Sohn erläutert: „Eher unbekannt ist z.B. die zusätzliche Einzahlung der VL in eines bereits laufendes Baudarlehen. Sinn und Zweck ist es, die monatliche Tilgung zu erhöhen, um damit den Kredit schneller abzuzahlen. Da Banken hiermit jedoch keine Abschlussprovision verdienen können, bleibt diese Möglichkeit in einem Beratungsgespräch meist unerwähnt“. Eine weitere Option ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Zwar profitiert man als Mitglied einer Bau- und Wohngenossenschaft mit angeschlossener Spareinrichtung von attraktiven Anlagezinsen, die meist oberhalb des Marktniveaus liegen. Jedoch ist diese Investition nicht für jedermann geeignet. Denn um die Vorteile nutzen zu können, muss der Sparer zunächst Anteilseigner der Genossenschaft werden, was mit Risiken verbunden ist. „Geht die Genossenschaft pleite, ist die Einlage weg, so Martin Sohn“. Auch langfristiges Sparen für den Ruhestand ist möglich. Zahlt der Arbeitgeber sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), kann das Geld wahlweise in eine Betriebsrente oder Riester-Rente einfließen.

So beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen

Ob Sie als Arbeitnehmer klassische vermögenswirksame Leistungen oder AVWL bekommen, können Sie Ihrem eigenen Tarifvertrag entnehmen. Viel einfacher ist es jedoch, direkt beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung nachzufragen. In dem Zusammenhang können Sie auch gleich in Erfahrung bringen, wie hoch der monatliche VL-Betrag ausfällt, und ob sich entsprechend eine Aufstockung lohnt. Ihren Vertrag schließen Sie als Arbeitnehmer selbstständig ab, nachdem Sie sich für eine Anlageform entschieden haben. Der Arbeitgeber benötigt dann lediglich noch die Bescheinigung mit den Kontodaten des Sparplans, welche Sie von Ihrem Anbieter erhalten.

Pressekontakt:
Martin Sohn
06181-6103070
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Quelle: ots