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Freitag, 13. Dezember 2024

ZOLL-F: Hohe Freiheitsstrafen für Marburger Drogendealer nach Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main

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Frankfurt am Main / Marburg (ots) –

Elf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe, so lautet das Urteil des Landgerichts Marburg, gegen den Kopf einer Drogendealerbande aus Marburg nach umfangreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Marburg. Gegen die übrigen Bandenmitglieder wurden Gesamtfreiheitsstrafen zu je achteinhalb Jahren, sechseinhalb Jahren und fünf Jahren verhängt.

Zudem sprach das Gericht Einziehungsentscheidungen über 184.000 Euro in zwei Fällen und über 144.200 Euro in einem Fall aus. Zweck dieser Einziehungen ist es, die durch die Straftaten illegal erlangten Gewinne der Gruppierung abzuschöpfen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer im Alter von 33 bis 47 Jahren bewaffneten, bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben.

Zuvor stellten Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und der Polizei am 03.02.2022 bei großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen im Raum Marburg rund 15 Kilogramm Amphetamin, mehr als zehn Kilogramm Heroin und ca. ein Kilogramm Marihuana bei den Bandenmitgliedern sicher. Zudem stießen sie bei den Durchsuchungen auf über 210.000 Stück unversteuerte Zigaretten, rund 170.000 Euro Bargeld sowie eine Schreckschusswaffe ohne entsprechende Kennzeichnung. Im Zuge der Maßnahmen wurden zwei Haftbefehle vollstreckt und weitere Festnahmen durch die Ermittlerinnen und Ermittler vorgenommen.

Das Urteil des Landgerichts Marburg erging am 30.03.2023, es ist noch nicht rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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