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Donnerstag, 12. Dezember 2024

10 Steuerspartipps für 2023, mit denen Unternehmer Liquidität behalten

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Düsseldorf (ots) –

Die jährliche Steuererklärung bereitet vielen Unternehmern Bauchschmerzen: Zu oft verlieren sie den Überblick über ihre Ausgaben und Einnahmen. Dadurch gehen sie mit einem unguten Gefühl ins neue Geschäftsjahr. Im schlimmsten Fall beeinträchtigen unvorhergesehene Nachzahlungen sogar ihre Liquidität.

„Das deutsche Steuerrecht bietet eine Vielzahl an legalen Optionen, um die Steuerlast des eigenen Unternehmens zu senken. Ein einfacher Unternehmer kann diese Dinge allerdings nicht wissen“, so Ali Doygun. Er entwickelt zukunftsorientierte Steuerstrategien für mittelständische Unternehmen und weiß, wie sie dabei unnötige Kosten vermeiden. In diesem Beitrag stellt er zehn effektive Steuerspartipps für Unternehmen vor, die jeder 2023 umsetzen kann.

1. Den Investitionsabzugsbetrag nutzen

Freiberufler und Unternehmen haben mit dem Investitionsabzugsbetrag die Möglichkeit, einen Teil ihrer voraussichtlichen Ausgaben der kommenden drei Jahre schon in diesem Wirtschaftsjahr abzurechnen. Seit dem 01.01.2022 können hierfür sogar 50 Prozent der Investitionen für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden. Maschinen, Fahrzeugeoder Photovoltaikanlagen dürfen dabei neu oder gebraucht sein. So kann die Steuerlast in eigenes Vermögen umgewandelt werden.

2. Sonderabschreibungen berücksichtigen

Auch Sonderabschreibungen helfen KMUs mit einem Gewinn von unter 200.000 Euro jährlich dabei, ihre Steuerbelastung zu senken. Diese Abschreibungen sind innerhalb von 5 Jahren vorzunehmen. Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle: Neben den linearen Abschreibungen dürfen 20 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten als Sonderabschreibung zusätzlich geltend gemacht werden.

3. Abschreibungen richtig handhaben

Eine durchdachte Optimierung von Abschreibungen hilft dabei, die Steuerlast zu senken. Generell müssen Anschaffungen über 800 Euro zwar über ihre gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dennoch ist es möglich, in bestimmten Fällen von diesem Zeitraum abzuweichen.

Computer, Workstations und Peripheriegeräte stellen hierfür ein gutes Beispiel dar. Diese können im Jahr der Anschaffung bereits voll abgeschrieben werden.

4. Auf die IST-Versteuerung setzen

Bei den meisten Unternehmen kommt die SOLL-Besteuerung zu tragen. Es kann sich bei einem Vorjahres-Gesamtumsatz bis zu 600.000 Euro jedoch lohnen, die IST-Besteuerung zu erwägen. Die Umsatzsteuer muss in ihrem Fall nämlich erst dann gemeldet und abgeführt werden, wenn tatsächlich Einnahmen erhalten wurden. Dabei kann die Vorsteuer bereits vor der Zahlung geltend gemacht werden.

5. Freiwillig bilanzieren

Freiberufler oder kleine Unternehmen sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt für ihre Gewinnermittlung in der Regel. Wird jedoch freiwillig bilanziert, können sie oft Steuern sparen. Da die Bilanzierung viele Möglichkeiten eröffnet, weitere Aufwendungen geltend zu machen, wie zum Beispiel Rückstellungen.

6. Eine Inventur durchführen

Bestände abzuwerten, ist eine weitere Möglichkeit der Steueroptimierung. Es gilt dabei, das Lager kritisch zu prüfen. Zeigt sich bei der Inventur etwa, dass ein Produkt nicht zum kalkulierten Preis absetzbar ist, kann es auf seinen Teilwert abgewertet werden.

7. Das Gehalt des Geschäftsführers anpassen

Unternehmer profitieren 2023 von einem Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro jährlich. Oft zahlen sie sich jedoch selbst kein Gehalt aus, wodurch sie diese steuerfreie Summe verschenken. Andererseits kann es sein, dass das Gehalt des Geschäftsführers zu hoch angesetzt wurde. Es ist aus diesem Grund sinnvoll, regelmäßige Anpassungen vorzunehmen.

8. Löhne optimieren

Mitarbeiter sind das wertvollste Asset eines Unternehmens. Wer sie an den Betrieb binden möchte, achtet auf ihre Zufriedenheit. Das gelingt auch über eine durchdachte Lohnoptimierung. Firmen können dabei von einer Pauschalbesteuerung auf bestimmte Ausgaben profitieren. Dazu gehören etwa Sachbezüge wie Gutscheine oder die Überlassung von Betriebsfahrrädern – oder sogar steuerfreie Auszahlungen wie zum Beispiel Nachtzuschläge oder die aktuelle Inflationsprämie.

9. Zur optimalen Rechtsform wechseln

Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Freiberufler werden bei einem Gewinn ab circa 80.000 Euro stärker als Kapitalgesellschaften zur Kasse gebeten und haften sogar mit ihrem persönlichen Vermögen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Geld reinvestiert werden soll. Es lohnt sich ab einem Gewinn ab 80.000 Euro also zu prüfen, ob eine andere Rechtsform wie etwa eine GmbH oder eine Holding-Struktur die bessere Wahl wäre.

10. Vorauszahlungen clever senken

Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer lassen sich einfach reduzieren, indem ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt wird. Damit dieses die Herabsetzung jedoch genehmigt, müssen die unternehmerischen Gründe überzeugen. Ein Beispiel dafür ist ein geringer Gewinn, der die Zahlung der momentanen Vorauszahlung nicht mehr rechtfertigt. Mit diesem Steuerspartipp können sich viele Unternehmen 2023 wertvolle Liquidität sichern.

Über Soufian El Morabiti und Ali Doygun:

Soufian El Morabiti und Ali Doygun entwickeln mit GoldmanTax intelligente Steuerstrategien für den Mittelstand. Die beiden Steuerprofis haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Steuerberatung zu revolutionieren und Mittelständlern dabei zu helfen, den niedrigsten für sie möglichen Steuersatz zu erhalten. Dabei setzt die Steuerkanzlei GoldmanTax auf die Steuerstrategien der erfolgreichsten Konzerne. Mehr Informationen dazu unter: https://www.goldmantax.de/

Pressekontakt:
GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH
www.goldmantax.de
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