Dec 26, 2024

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HZA-F: KfZ- Dienstleistungsbetriebe im Visier des Hauptzollamtes Frankfurt am Main Örtliche Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Horst Wurst

Frankfurt am Main (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main ging heute im Frankfurter Stadtgebiet im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der KfZ-Dienstleistungsbranche vor.

Insgesamt waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner und 22 Beamtinnen und Beamten der hessischen Landespolizei, der Frankfurter Stadtpolizei und der Frankfurter Finanzämter gemeinsam im Einsatz. Insbesondere wurden die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Insgesamt wurden an mehreren Orten im Frankfurter Norden 26 Unternehmen kontrolliert. Dabei handelte es sich um KfZ- Dienstleistungsbetriebe wie Werkstätten und KfZ- Aufbereiter.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main befragten insgesamt 57 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in drei Unternehmen Geschäftsunterlagen. Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in sechs Fällen Anhaltspunkte auf Vor-enthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, in drei Fällen auf unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld, sowie in sechs Fällen Hinweise auf mögliche Scheinselbständigkeit. In einem Fall muss eine weitere Geschäftsunterlagenprüfung durchgeführt werden, weil der Verdacht besteht,dass durch den Arbeitgeber der geltende Mindestlohn von 12 EUR pro Stunde nicht gezahlt wird.

In zwei Fällen wurden vor Ort Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Auflagen eingeleitet.

Darüber hinaus wurden in einer Werkstatt ein 38-jähriger indischer Staatsbürger sowie in einer weiteren Werkstatt ein 33-jähriger algerischer Staatsbürger angetroffen. Beide Personen hielten sich mutmaßlich illegal im Bundesgebiet auf. Gegen diese wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Die vorläufige Festnahme erfolgte durch die Landespolizei. Die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern noch an.

„Der Zoll hat auch in dieser Branche Anhaltspunkte für Beanstandungen. Dies könnte insbesondere auch in der Anhebung des Mindestlohnes im Oktober 2022 begründet sein,“ so Sprecherin Isabell Gillmann.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-73396
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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