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AfD hat an ihrer Haltung zur Remigration keinerlei programmatische Änderung vorgenommen

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AfD hat an ihrer Haltung zur Remigration keinerlei programmatische Änderung vorgenommen

Berlin (ots) –

Die in den letzten Tagen von einigen Medien erhobenen Behauptungen, die AfD wolle „nach Massenprotesten […] plötzlich ‚Remigration‘ umdeuten“ oder „von Medien und Öffentlichkeit kaum bemerkt, veränder[e] die AfD gerade ihre Positionierung zum ‚Remigrations‘-Komplex“, sind falsch. Die AfD hat an ihrer Haltung zur Remigration in den letzten Monaten keinerlei programmatische Änderung vorgenommen. Die letzte Aktualisierung fand am 6. August 2023 statt, als unsere Europawahlversammlung das AfD-Programm zur Wahl zum Europäischen Parlament 2024 beschlossen hat. Darin finden sich auf Seite 17 im Kapitel „Identität der Nationen bewahren“ u.a. folgende Auszüge (vgl. hier: https://www.afd.de/europawahlprogramm2024/)

„Remigration statt Talentabwerbung: Die millionenfache Aufnahme junger Menschen aus Entwicklungsländern Afrikas und des Nahen Ostens in Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, die dort zum Aufbau bzw. Wiederaufbau dringend benötigt werden. […] Sobald in einem Herkunftsland in den meisten Gebieten wieder Frieden herrscht, hat die EU bzw. Deutschland umgehend die Bedingungen für eine Rückkehr der hier aufgenommenen Asylbewerber auszuhandeln und diese Rückkehr auch konsequent durchzusetzen. Schutz vor Kriegsfolgen ist nur für deren Dauer zu gewähren und darf nicht zu dauerhafter Einwanderung führen. Nicht „Resettlements“, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: Auf nationaler und europäischer Ebene müssen Remigrations-Programme auf- und ausgebaut werden.“

Es gab also keine Veränderung der rechtstaatstreuen und gesetzeskonformen Haltung der AfD zur Abschiebung – und erst recht nicht weder auf noch nach irgendwelchen privaten Treffen, die wie z.B. das in Potsdam am 25.11.2023 nichts mit unserer Partei zu tun hatten und wo demzufolge auch keinerlei Programmatik unserer Partei entwickelt werden konnte. Wir waren schon immer für die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen und hatten auch nie jemals eine Abschiebung deutscher Staatsbürger in irgendeinem Programm gefordert. Unser neues Positionspapier bzw. das Faltblatt zur Remigration stellen das nur noch einmal klar. Der Fokus der Ausländerpolitik der AfD liegt seit Jahren auf einer sowohl quantitativen als auch qualitativen Steuerung der Einreisen in unser Land. Wenn endlich wieder Recht und Gesetz sowie die Interessen Deutschlands bei der Einwanderung konsequent durchgesetzt würden, brauchten wir erst gar nicht so intensiv wie jetzt über Remigration debattieren.

Zusammengefasst deshalb hier einige Fakten zur Genese unseres Positionspapiers bzw. Faltblatts:

1. Tatsache ist, dass der AfD-Bundesvorstand schon mit Beschluss seiner Präsenzsitzung am 15. Januar 2024 den für die Themenbereiche Zuwanderung, Asyl und Staatsangehörigkeit zuständigen Bundesfachausschuss 12 beauftragt hat, ein „programmatisch fundiertes Positionspapier zum Begriff Remigration“ bis zum 26.01.2024 zu erarbeiten.
2. Diesen Entwurf hat der AfD-Bundesvorstand in seiner Telefonkonferenz am 29. Januar 2024 freigegeben. Die freigegebene Fassung wurde in einer Pressemitteilung mit dem Titel „AfD-Positionspapier zur Remigration räumt mit Deportationslüge auf!“ am 31. Januar 2024 veröffentlicht (vgl. https://ots.de/YWNXUk) .
3. Direkt im Anschluss an diese Veröffentlichung ist auf der Grundlage des Positionspapiers und mit identischem Wortlaut durch die AfD-Bundesgeschäftsstelle ein Faltblatt erstellt worden mit dem Titel „7 PUNKTE ZUR REMIGRATION. Wie die AfD den Begriff definiert.“. Dieses Faltblatt wurde einen Tag später, am 01. Februar 2024, den derzeit mehr als 42.000 Mitgliedern und Förderer unserer Partei per E-Mail gesendet und kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden: https://ots.de/h8k0Gv .
4. Die AfD ist die Partei der Meinungsfreiheit. Deshalb hat jedes Mitglied unserer Partei das Recht, seine persönlichen Vorstellungen zu äußern, solange dabei nicht gegen die Grundsätze, die Ordnung oder die Satzung der AfD verstoßen wird. Dieses Recht zur freien Meinungsäußerung trifft selbstverständlich auch für die in den vergangenen Tagen mehrfach zitierten Äußerungen oder Buchauszüge einzelner Parteirepräsentanten zu.
5. Im Zweifelsfall gilt als Aussage unserer Partei zum Themenkomplex „Remigration“ allerdings das, was in dem vom zuständigen Bundesfachausschuss entworfenen und vom AfD-Bundesvorstand freigegebenen Positionspapier bzw. im zugehörigen Faltblatt veröffentlicht ist – die dortigen Ausführungen fußen auf verschiedenen Programmen der AfD, welche wiederum mit großer Mehrheit von den Delegierten unserer Bundesparteitage beschlossen worden sind. Der relevante Text ist in vollem Wortlaut auf unserer Webseite hier veröffentlicht: https://www.afd.de/remigration/.

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Quelle: ots