24. November 2025

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HZA-F: Geschenke und Schnäppchen per Mausklick- Hauptzollamt Frankfurt am Main informiert über Zollabfertigung von Internetbestellungen

Frankfurt am Main (ots) –

Rund um den Black Friday -und natürlich in der gesamten Vorweihnachtszeit- erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben. Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten. „Was viele Online-Shopper nicht bedenken: Kommt das Paket aus einem Nicht-EU-Land, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Zum einen können Schnäppchen aus dem Ausland teurer werden, wenn Einfuhrabgaben zu zahlen sind. Da hilft nur, sich vor der Bestellung gut zu informieren“ betont Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. „Oder günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind. Oft ist auch die Produktsicherheit nicht gewährleistet, zum Beispiel bei elektronischen Geräten aus Fernost“.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?
 Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee. Bestellungen mit Wert über 150 Euro: EUSt von 19% bzw. 7% und warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.
 Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei.
Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?
Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Wo kann man sich informieren?
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Link: „Chatbot TinA“
https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: „Abgabenrechner“
https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: „Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen“
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: „FAQs zu Postsendungen“
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit „berufundfamilie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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