Gießen/Kassel (ots) –
Bedienstete des Zollamtes Kassel haben zwei große Sendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten gestoppt.
Eine Einfuhrsendung von acht Tonnen Cashewkernen aus der Elfenbeinküste erweckte bei den Zöllnerinnen und Zöllnern besondere Aufmerksamkeit. Bei der Anmeldung fehlte ein erforderliches Gesundheitszeugnis für die Ware. Darüber hinaus lagen dem Zollamt Informationen über eine mögliche Belastung mit Salmonellen bei Cashewnüssen aus der Elfenbeinküste vor.
„Die Kombination aus Herkunftsland, Verpackungszustand und fehlenden Nachweisen hat uns aufmerksam gemacht“, so Kevin Klugescheid, Abfertigungsbeamter des Zollamts.
Die Zöllner inspizierten die teilweise beschädigten 50 Kartons genauer und dabei stach ihnen ein auffälliger, modriger Geruch in die Nase, der ihren Verdacht bekräftigte. Um eine mögliche Verbrauchergefährdung auszuschließen, stoppten sie die für einen Lebensmittelhändler in Bayern bestimmte Sendung und schalteten die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinäramt) ein.
Auch eine Sendung aus Großbritannien mit drei Tonnen verschiedener Kosmetikprodukte aus unterschiedlichen Ursprungsländern unterzogen die Zollamtsbediensteten einer eingehenden Überprüfung. Dabei ergab sich der Verdacht, dass Produkte, die der Hautaufhellung dienen einen Anteil von Kojisäure enthalten könnten, der über den in der EU zulässigen Grenzwerten liegt. Auch einer genauen Angabe fehlte es. Darüber hinaus wiesen die Produkte keine deutsche Verbraucherinformation auf. Ein klarer Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung.
„Die fehlende deutsche Produktbeschreibung ist ein eigenständiges Verkehrshindernis“, so der Abfertigungsbeamter. „In Kombination mit dem Verdacht auf überhöhte Kojisäurewerte mussten wir die Sendung stoppen.“
Auch hier wurde die zuständigen Überwachungsbehörde für kosmetische Mittel für eine Überprüfung eingeschaltet.
Bis zur endgültigen Bewertung dürfen die Waren nicht weitertransportiert oder in Verkehr gebracht werden.
Solche Maßnahmen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeit des Zoll im Sinne des Verbraucherschutzes.
Da täglich tausende Sendungen den deutschen Markt erreichen, ist eine vollständige Kontrolle aller Waren nicht möglich. Stattdessen setzt der Zoll auf risikoorientierte Auswahlverfahren, die Herkunft, Warenart, Dokumentenlage und Erfahrungswerte einbeziehen.
„Diese beiden Fälle zeigen, dass unser Ansatz funktioniert“, betonte Zöllner Kevin Klugscheid. „Wir können nicht alles prüfen, aber wir können die richtigen Sendungen prüfen.“
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Quelle: ots
