Frankfurt am Main (ots) –
Am 06.02.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai / Vereinigte Arabische Emirate. Bei einer Reisenden mit Wohnsitz in Deutschland, stellten die Bediensteten einen Diamanten und eine hochwertige Luxus-Uhr ei-nes namhaften Herstellers fest.
Die 40-jährige, die aus Dubai zurückreiste, gab zunächst auf Befragen an, dass sie keine Waren auf ihrer Reise eingekauft habe.
Die Beamten entschlossen sich dennoch vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungswerte das Gepäck der Frau zu kontrollierten.
In einem Koffer befand sich eine Verpackung, in dieser wiederum wurden ein Diamant und eine Luxus-Uhr festgestellt. Der Edelstein wurde laut Verpackung in Dubai untersucht bzw. getestet. Sowohl der Diamant als auch die Luxus-Uhr waren in einem vollkommen neuwertigen Zustand. Nachweise, dass diese Waren in Deutschland gekauft wurden, konnte die Rei-sende nicht vorbringen.
Insgesamt beläuft sich der Warenwert auf ca. 22.000 EUR für die hochwertigen Waren.
Gegen die 40-jährige wurde infolge ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und die Waren als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf 4.123,95 EUR.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
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Quelle: ots
