Darmstadt (ots) –
Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt gehen gegen Produktpiraterie und die missbräuchliche Verwendung von Schutzrechten vor. Es wurden 29 Steuerstrafverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen von knapp 45.000 Euro erhoben.
Auf der diesjährigen Automechanika Frankfurt haben Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Darmstadt an zwei Tagen gezielt nach Verletzungen von Marken-, Design- und Patentrechten gesucht. Im Mittelpunkt standen insbesondere Fahrzeugteile und Zubehör, bei denen neben dem wirtschaftlichen Schaden auch die Sicherheit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle spielt.
Insgesamt wurden 29 Messestände kontrolliert. An den beiden Kontrolltagen waren jeweils 12 bis 13 Bedienstete des Hauptzollamts Darmstadt im Einsatz. Unterstützt wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Bewertung mutmaßlicher Schutzrechtsverletzungen durch Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Rechteinhaber.
Bei den Kontrollen wurden unter anderem Luftfilter, Dichtungen, Spanngurte und Stoßdämpfer festgestellt, bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung bestand. Der größte Teil der beanstandeten Gegenstände stammte aus China. Weitere Herkunftsländer waren unter anderem das Vereinigte Königreich, die Türkei, Südkorea, Marokko und Taiwan.
Insgesamt 1.274 Gegenstände stellte der Zoll wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung sicher.
„Ein kleines Teil kann eine große Gefahr darstellen. Was auf den ersten Blick vielleicht nur wie ein unscheinbares Ersatzteil aussieht, kann im Fahrzeug über die Sicherheit von Menschen entscheiden. Gerade bei sicherheitsrelevanten Bauteilen muss gewährleistet sein, dass sie den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Deshalb schauen wir bei unseren Kontrollen genau hin“, sagt Tanja Ackermann, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Darmstadt.
Nicht nur die Produkte selbst stehen im Fokus.
Die Kontrollen beschränkten sich nicht auf die unmittelbar ausgestellten Waren. Auch Abbildungen mutmaßlich geschützter bzw. schutzrechtsverletzender Produkte auf Plakaten und in Produktkatalogen wurden festgestellt und entfernt bzw. unkenntlich gemacht.
Auch die illegale Verwendung von Sicherheits- bzw. Prüfzeichen wurde bei den Kontrollen festgestellt. Solche Zeichen können bei Käuferinnen und Käufern den Eindruck erwecken, dass ein Produkt bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt oder entsprechend geprüft wurde. Eine unberechtigte Verwendung kann daher nicht nur eine Verletzung von Schutzrechten dar-stellen, sondern auch das Vertrauen in die Sicherheit eines Produktes beeinträchtigen.
Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden insgesamt 29 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 44.930 Euro erhoben.
Die diesjährigen Kontrollen auf der Automechanika stehen zugleich im Zeichen eines besonderen Jubiläums:
Die Zollkontrollen in ihrer heutigen Form auf dem Frankfurter Messegelände feiern in diesem Jahr ihren 20. Geburtstag.
Den Anfang machte im Jahr 2006 eine Kontrolle auf der Paperworld. Seit-dem hat sich die Zusammenarbeit zwischen Zoll, Messe und den jeweiligen Rechteinhabern kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, Verletzungen von Marken-, Design- und Patentrechten bereits dort aufzudecken, wo die betreffenden Produkte präsentiert und Geschäftskontakte geknüpft werden.
In den vergangenen 20 Jahren wurden die Kontrollen auf zahlreiche inter-nationale Fachmessen ausgeweitet.
20 Jahre Kontrollen bedeuten auch 20 Jahre Erfahrung im Kampf gegen Produktpiraterie – und zeigen, dass der Schutz geistigen Eigentums gerade bei sicherheitsrelevanten Produkten von großer Bedeutung ist.
„Unser Ziel ist es, solche Produkte möglichst früh aus dem Verkehr zu ziehen. Gerade auf einer internationalen Messe wie der Automechanika können wir gemeinsam mit den Rechteinhabern schnell feststellen, ob ein Produkt genauer unter die Lupe genommen werden muss“, so Tanja Ackermann.
Erläuterung:
Eine zentrale Aufgabe der ZOLL-Verwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen.
Dabei kann der Zoll Fälschungen bereits bei der Einfuhr anhalten oder auch bei Messen gegen Produktpiraterie vorgehen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Tanja Ackermann
Telefon: 06151/9180-1006
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots
