Neustadt a. d. W. (ots) –
Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Welche staatlichen Förderungen gibt es? Und worüber sollte man in Sachen Steuererklärung Bescheid wissen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, worauf Bausparerinnen und Bausparer achten sollten.
Ein Bausparvertrag bedeutet: Sparer wissen bereits bei Vertragsabschluss, zu welchem Zinssatz sie später einen Baukredit bekommen können. Das gibt ihnen Planungssicherheit – denn keiner kennt die Höhe künftiger Kreditzinsen.
So funktioniert ein Bausparvertrag
Eine Bausparerin schließt einen Bausparvertrag ab – entweder bei einer Bausparbank oder bei einer Bausparkasse. Darin legt sie die Höhe ihrer Bausparsumme fest, beispielsweise 50.000 Euro. Anschließend beginnt die Ansparphase. Je nach Vertrag wird in stetigen Raten während einer vorab festgelegten Laufzeit in der Regel die Hälfte der Bausparsumme angespart. Dafür gibt es mitunter Guthabenzinsen – wenn auch in der Regel sehr niedrige.
In unserem Beispiel hat die Bausparerin nach gut zehn Jahren 25.000 Euro angespart, dann hat sie damit das Mindestsparguthaben erreicht. Der Bausparvertrag ist jetzt „zuteilungsreif“. Das bedeutet: Benötigt sie das Geld zum Bauen oder Renovieren, dann zahlt die Bausparkasse ihr die komplette Summe – also 50.000 Euro – aus.
Jetzt beginnt die sogenannte Tilgungsphase: Die von der Bausparkasse geliehenen 25.000 Euro zahlt die Sparerin als Darlehen zurück. Und zwar zu dem Zinssatz, der beim Vertragsabschluss festgelegt worden ist.
Der Vorteil: Die Bausparkasse garantiert die Darlehenszinsen für die gesamte Laufzeit – unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.
Dafür kann das Geld aus einem Bausparvertrag genutzt werden
Das Guthaben aus dem Bausparvertrag kann die Bausparerin für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen. Auch möglich: Sie nutzt das Geld entweder für die Modernisierung einer Immobilie oder für andere sogenannte wohnwirtschaftliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine neue Heizung oder neue Fenster.
Diese staatlichen Förderungen gibt es für Bausparverträge
1. Die Wohnungsbauprämie
Der Staat unterstützt Bausparer/innen seit 2021 mit zehn Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass sie zehn Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie erhalten, maximal aber 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.
Die Voraussetzungen für die Prämie:
– Das zu versteuernde Einkommen muss im Jahr unter 35.000 Euro bei Singles und unter 70.000 Euro bei Verheirateten liegen.
– Das Bausparguthaben ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, es muss also zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie ausgegeben werden.
– Es müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden.
2. Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Wer vermögenswirksame Leistungen von seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bausparer/innen bekommen bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.
3. Die Eigenheimrente
Bei der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, können Sparer/innen doppelt punkten: Zum einen gibt es eine staatliche Förderung, zum anderen kann man die Beiträge zum Wohn-Riester als Sonderausgabe in der eigenen Steuererklärung angeben. Allerdings muss man dafür strikte Bedingungen einhalten.
Bausparverträge und Steuerklärung
1. Abschlussgebühr des Bausparvertrags als Werbungskosten absetzen
Für jeden abgeschlossenen Bausparvertrag verlangen Anbieter ein Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro sind das folglich 500 Euro. Wer mit dem Geld aus seinem Bausparvertrag eine Immobilie baut oder kauft, um sie anschließend zu vermieten, kann die Abschlussgebühr als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung eintragen. Wer allerdings selbst in die Immobilie einzieht, dem steht dieser Steuervorteil nicht zu.
2. Guthabenzinsen aus dem Bausparvertrag freistellen
Seit 2009 unterliegen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungsteuer. Sparerinnen und Sparer sollten deshalb daran denken, auch der eigenen Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch die Guthabenzinsen, bleiben bis 801 Euro im Jahr für Singles steuerfrei (ab 2023 sind es 1.000 Euro). Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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