Frankfurt/Main (ots) –
Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt am Main beschlagnahmten Bundespolizisten in den vergangenen zwei Tagen zwei verbotene Gegenstände: eine Präzisionsschleuder mit Unterarmstütze sowie ein Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war.
Nun müssen sich ein ein 46-jähriger Deutscher und ein 18-jähriger Slowake in einem Strafverfahren verantworten. Beide Gegenstände fallen unter das Waffengesetz und sind in Deutschland verboten – ihr Besitz, das Erwerben wie auch das Führen sind strafbar. Nach Einleitung eines Strafverfahrens und der Beschlagnahme der verbotenen Gegenstände konnten die beiden Männer ihre Weiterreise nach Wien und Barcelona antreten.
Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen weist darauf hin:
Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt sorgfältig die Inhalte Ihres Handgepäcks. Verbotene Gegenstände oder Waffen führen nicht nur zu Verzögerungen beim Reiseablauf oder gar zum Verpassen Ihres Fluges – es drohen zudem empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Nils Löffler
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots