20. Mai 2026

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DPolG Hessen: Zweifel am Willen zur Verfassungstreue der Landesregierung

Wiesbaden (ots) –

Erste Lesung des Besoldungsgesetzentwurfs in Hessen wirft Fragen auf

„Die vermeidbaren Fehlentscheidungen der Vergangenheit haben uns erst in diese Misere geführt“, sagt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen, mit Blick auf den Gesetzentwurf von CDU / SPD zur Beamtenbesoldung in Hessen.

Das gestern im Landtag in erster Lesung behandelte Gesetz soll die Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen reparieren.

Bereits 2021 wurde durch den Verwaltungsgerichtshof auf Grund einer Klage des Beamtenbundes (dbb, Dachverband der DPolG) die Bezahlung der Beamten als verfassungswidrig eingestuft.

Kern des Problems ist, dass eine Familie von den Bezügen eines Beamten in den unteren Besoldungsgruppen weniger zum Leben hat, als Personen, die von Staatsleistungen leben, ohne einer Arbeit nachzugehen.

Die Landesregierung plant nun, nicht die Besoldung der einzelnen Beamtin oder des einzelnen Beamten in die Betrachtung zu nehmen, sondern will das familiäre Gesamteinkommen als Berechnungsgrundlage heranziehen. Dies soll zudem fiktiv berechnet werden.

„Hier sehen wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, so der DPolG-Vorsitzende Alexander Glunz.
Schon in den 1970er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Beamte und deren Familie von der Besoldung auskömmlich leben müssen.

Es wäre fatal, wenn die Regierung einen verfassungswidrigen Zustand durch wiederum verfassungswidrige Maßnahmen abändern will.

Auch wenn es weh tut, Hessen hat jetzt die Möglichkeit, mit einem überarbeiteten Besoldungsgesetz endlich Verfassungstreue herzustellen und führend bei Bund und Ländern zu sein.

Die Mitarbeitenden haben es nach mehr als 10 Jahren unrechtmäßiger Minderbesoldung verdient.

Rückfragen bitte an:

DPolG Hessen
Landesvorsitzender
Alexander Glunz
Mobil: 0171-1848184
E-Mail: [email protected]
https://www.dpolghessen.de/

Original-Content von: DPolG Hessen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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