6. März 2026

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HZA-DA: ZOLLkontrollen auf der Ambiente: Kaum Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte festgestellt

Darmstadt (ots) –

Im Rahmen einer risikoorientierten Zollkontrolle auf der internationalen Fach-messe „Ambiente“ hat der Zoll in diesem Jahr kaum Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte festgestellt. Lediglich an zwei Ausstellerständen wurden mutmaßliche Fälschungen aufgefunden. Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Darmstadt führten die Maßnahme am 07.02.2026 durch und wurden von Vertretern der Rechteinhaber fachlich begleitet und unterstützt.

Die an den betroffenen Ständen angebotenen Waren stehen im Verdacht, gegen das Designgesetz zu verstoßen. Die Beschäftigten des Zolls stellten die entsprechenden Produkte sicher und leiteten gegen die verantwortlichen Personen Strafverfahren ein.

Für einen der Standbetreiber war dies nichts Neues: Nachdem gegen ihn bereits in den vergangenen Jahren Strafverfahren eingeleitet wurden, wurden auch dieses Jahr erneut Zuwiderhandlung gegen den gewerblichen Rechtsschutz festgestellt. Anlässlich des erneuten Verstoßes wurde noch vor Ort auf Weisung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Sicherheitsleistung für zu erwartende Strafe und Verfahrenskosten in Höhe von 2.000 Euro erhoben.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren deutlich zurück gegangen. Während im Jahr 2025 noch 31 Fälle festgestellt wurden waren es in diesem Jahr zwei Fälle. „Wir gehen davon aus, dass der deutliche Rückgang der Aufgriffe zeigt, dass die Maßnahmen des Zolls Wirkung entfalten“ erklärt Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. Viele Aussteller seien inzwischen gut über die rechtlichen Anforderungen informiert und achten verstärkt auf die Einhaltung der gelten-den Vorschriften.

„Marken- und Produktpiraterie verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden und gefährdet Arbeitsplätze sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Zoll wird daher auch künftig gegen entsprechende Verstöße vorgehen und sich weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzen.“ so Tanja Ackermann.

Erläuterung:

Eine zentrale Aufgabe der ZOLL-Verwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen.
Dabei kann der ZOLL Fälschungen bereits bei der Einfuhr anhalten oder auch bei Messen gegen Produktpiraterie vorgehen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Tanja Ackermann
Telefon: 06151/9180-1006
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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