Frankfurt am Main (ots) –
Geschäfts- und Wohnräume in Hessen und im Saarland durchsucht
Das regionale Ermittlungszentrum der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main -spezialisiert auf die Fälle der schweren strukturellen und organisierten Kriminalität- durchsuchte gestern (20.11.) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt gemeinsam mit dem K 34 Rüsselsheim des Polizeipräsidiums Südhessen nach umfangreichen Ermittlungen insgesamt 22 Wohn- und Geschäftsräume. Rund 130 Einsatzkräfte waren an den Durchsuchungen in Frankfurt am Main, Neunkirchen, Langen, Offenbach am Main sowie in weiteren Objekten in Hessen beteiligt. Dabei wurde ein Haftbefehl gegen einen Mann im Alter von 41 Jahren sowie ein Vermögensarrest vollstreckt. Ein weiterer Haftbefehl gegen einen 48 Jahre alten Mann wurde nach seiner Festnahme noch am Nachmittag erwirkt. Daneben wurden Arbeitnehmer vernommen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Die Ermittlungen richten sich bislang gegen insgesamt sechs Personen im Alter von 30 bis 62 Jahren, darunter fünf Männer und eine Frau. Es besteht der Verdacht des besonders schweren Falles des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten.
Nach bisherigen Ermittlungen sollen die Hauptbeschuldigten ein Unternehmen in der Reinigungsbranche betreiben, mit dem im gesamten Bundesgebiet Reinigungsdienstleistungen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro erbracht worden sein sollen.
Es besteht der Verdacht, dass in beträchtlichem Umfang Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Zur Generierung der Gelder, die zur Zahlung der Schwarzlöhne benötigt worden sein sollen, sollen sich die Beschuldigten sogenannter Abdeckrechnungen von Servicefirmen in bisher ermitteltem Umfang von rund 2,6 Millionen Euro bedient haben. Der einzige Geschäftszweck dieser Servicefirmen soll das Erstellen und der Verkauf von Abdeckrechnungen an diverse Unternehmen der Reinigungsbranche („Rechnungskäufer“) sein.
Der bisher ermittelte Gesamtschaden allein für die Träger der Sozialversicherung soll sich auf rund 880 Tausend Euro belaufen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen bildete der weitere Tatverdacht gegen einen Teil der Beschuldigten, eine Marihuanaplantage mit einer regelmäßigen Ernte im zweistelligen Kilobereich zu betreiben und das Marihuana gewerbsmäßig zu verkaufen. Soweit der Verdacht des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz im Raum steht, werden die Ermittlungen durch das zuständige Rauschgiftkommissariat K 34 Rüsselsheim des Polizeipräsidiums Südhessen geführt.
Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten erging durch das Gericht bereits ein Vermögensarrest in das Vermögen der beteiligten Reinigungsfirma. Dieser wurde im Zuge des Einsatzes durch Pfändungen vollstreckt.
Neben dem Hauptzollamt Frankfurt am Main waren Einsatzkräfte zwei weiterer Hauptzollämter, der Landespolizei Hessen, dem Finanzamt Offenbach sowie der Staatsanwaltschaft Darmstadt an den Maßnahmen beteiligt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt sowie des regionalen Ermittlungszentrums der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und des Polizeipräsidiums Südhessen dauern an.
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Robert Hartmann
Oberstaatsanwalt
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Quelle: ots
