Frankfurt am Main (ots) –
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Der Zoll ging am 06. Dezember in den Abendstunden gemeinsam mit Polizei und Finanzamt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse besonders im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Clankriminalität vor. Im gesamten Stadtgebiet wirkten die Frankfurter Behörden in gemeinsamen Prüfungen mit rund 100 Beschäftigten zusammen. Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und be-hördenübergreifend Erkenntnisse über Clan- oder clanähnliche Strukturen zu gewinnen.
Geprüft wurden dreizehn Firmen, insbesondere Kioske, Cafés, Bars, Shisha Bars sowie Spielstätten. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Schon am Einsatztag wurden bereits siebzehn Verstöße gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung, neunzehn Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht, zwei Fälle von fehlender Arbeitsgenehmigung bei ausländischen Arbeitnehmern sowie zwei mutmaßliche Verstöße gegen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes festgestellt. Außerdem wurden mehrere Verwarnungen wegen fehlender Mitführung von Ausweispapieren ausgesprochen. Neben den arbeitsrechtlichen Verstößen stellte der Zoll auch sechs elektrische Zigaretten ohne gültiges Steuerzeichen sowie viereinhalb Kilogramm Shishatabak sicher. Die Kräfte des Finanzamtes stellten bei ihren Kassenprüfungen in zehn Fällen Verstöße gegen die ordnungsgemäße Kassenführung fest.
Durch die Polizei wurden dreizehn Personenkontrollen durchgeführt und dabei zehn Personen durchsucht. Gegen eine Person wurde vor Ort eine Strafanzeige wegen des Führens eines verbotenen Messers erstattet. Weiterhin wurde ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetzt festgestellt. Die Ermittlungen der Behörden dauern an.
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