Wiesbaden (ots) –
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts
In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – wegen des Verdachts der Sprengung von Geldautomaten in Hessen wurde am 29.01.2025 auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein dringend Tatverdächtiger nach Deutschland ausgeliefert. Zielfahndern des Hessischen Landeskriminalamts war es zuvor gelungen, den mit europäischem Haftbefehl gesuchten Mann in den Niederlanden zu lokalisieren.
Der 38-jährige niederländische Staatsangehörige steht im Verdacht, an der Sprengung eines Geldautomaten in Gießen-Buseck am 22.10.2022 beteiligt gewesen zu sein. Gemeinsam mit weiteren Tätern soll er sich gegen 02:00 Uhr Zugang zum Innenbereich eines SB-Terminal-Containers verschafft haben, in welchem sich ein Geldautomat befand. An diesem Geldautomaten soll Festsprengstoff angebracht und zur Explosion gebracht worden sein. Durch die Sprengung wurden der SB-Terminal-Container sowie der Geldautomat erheblich beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 100.000 Euro.
In unmittelbarer Nähe zum Tatort wurden mehrere unbeteiligte Fahrzeuge durch herumfliegende Trümmerteile erheblich beschädigt. Das sich im Geldautomaten befindliche Bargeld wurde im Anschluss an die Sprengung nicht entwendet, da die Täter die Bargeldkassetten nicht aus dem völlig zerstörten SB-Terminal-Container entnehmen konnten. Anschließend sollen der Beschuldigte und seine Mittäter in einem Fahrzeug vom Tatort geflüchtet sein.
Der Auslieferung des Beschuldigten sind Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium Mittelhessen und den niederländischen Strafverfolgungsbehörden vorausgegangen. Der Beschuldigte konnte am 24.01.2025 in den Niederlanden festgenommen werden und befand sich bis zu seiner Überstellung nach Deutschland in Auslieferungshaft. Er wurde am Mittwoch, 29. Januar, dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkündet hat.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
– organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
– sonstige Wirtschaftskriminalität
– organisierte Kriminalität
– ermittlungsintensive Kapitaldelikte und Cold Cases
– Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich
der Allgemeinkriminalität
– Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen
Zuständigkeitsschwerpunkten
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei.hessen.de
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Fikret Yildiz
Telefon 069/1367-6766
E-Mail: [email protected]
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