10. Januar 2026

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Mittelhessen: LAHN-DILL-KREIS: Verkehrspolizei kontrolliert Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern – 52 Fahrzeuge beanstandet

Giessen (ots) –

B253-Eschenburg-Roth: Verkehrspolizei kontrolliert Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern – 52 Fahrzeuge beanstandet

Der Regionale Verkehrsdienst Lahn-Dill führte am Dienstag (6. Januar) und am Donnerstag (8. Januar) Kontrollen auf der Bundesstraße 253 im Bereich der Abfahrt nach Roth mit dem Schwerpunkt „Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern“ durch.
Dabei wurden die Verkehrsexperten von Polizisten der Verkehrsinspektion und der Wachpolizei unterstützt. Zusätzlich kam eine Polizeidrohne zum Einsatz, die eine gezielte Kontrolle von Lkw ermöglicht sowie beweissichernde Bildaufnahmen macht.
Die aktuellen Witterungsverhältnisse und die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Schnee und Eis auf Fahrzeugdächern gaben Anlass für die Kontrollen.
Besonders gefährlich wird es, wenn sich auf (Planen-) Dächern von Lkw oder Anhängern gefrorenes Wasser als schwere Eisbrocken löst und auf nachfolgende Fahrzeuge geschleudert wird. In solchen Fällen müssen Lkw-Fahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auf Pkw-Fahrer kommt ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro zu. Fahrzeugführer sind daher verpflichtet vor Fahrtantritt ihr Fahrzeugdach auf Schnee und Eis zu überprüfen.
Während der Kontrollen stellten die Beamten an beiden Tagen bei insgesamt 52 Fahrzeugen – davon 37 Pkw und 15 Lkw – Schnee bzw. Eis auf den Dächern fest.
Die Polizisten hatten Leitern und Besen dabei, die sie den Fahrern zur Verfügung stellten, damit diese ihre Fahrzeugdächer ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreien konnten. Denn erst danach durften sie ihre Fahrt fortsetzen.

Direkt zu Beginn der Kontrollmaßnahmen am Donnerstagmorgen geriet ein Sattelzug in den Fokus der Verkehrspolizisten. Der Fahrer war nicht angeschnallt und fuhr zu schnell. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. Darüber hinaus war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Schließlich durfte er nicht weiterfahren. Die Halterfirma schickte einen weiteren Fahrer, der die Fahrt fortsetzte. Auf den Fahrer und den Halter kommen nun Bußgeldverfahren zu.

Alisa Jockel

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Quelle: ots

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