Darmstadt (ots) –
Anfang November führten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen Abstandskontrollen auf der A 5 bei Darmstadt durch. In einem Zeitraum von zwei Stunden wurden am 6. November 257 Verstöße festgestellt, wobei jeder Verstoß mit mindestens 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird. Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand um mehr als die Hälfte des halben Tachowertes (5/10 und weniger) unterschritten wird.
Bei 18 Fahrzeugführern wurde der Sicherheitsabstand zu ihrem Vordermann so weit unterschritten, dass auf sie nun ein Fahrverbot von einem Monat zukommt. Eine derartige Unterschreitung liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand lediglich 3/10 des halben Tachowertes beträgt.
Unrühmlicher Spitzenreiter an diesem Tag war ein Autofahrer, der bei 133 Stundenkilometern nur 12,5 Meter zu seinem Vordermann einhielt. Erforderlich wären 67 Meter gewesen. Auf ihn kommen nun ein Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot zu.
Der Appell der Polizei in diesem Zusammenhang lautet: „Halten Sie stets ausreichend Abstand! Als Faustregel gilt: Halber Tachowert ist gleich Sicherheitsabstand in Metern. Nur so bleibt im Notfall genug Reaktionszeit, um Unfälle zu vermeiden. Denn hohe Geschwindigkeiten und zu geringer Abstand sind nach wie vor Hauptursachen für schwere und teils tödliche Verkehrsunfälle. Die Kontrollen werden diesbezüglich auch in Zukunft weiterhin fortgesetzt.
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Quelle: ots
