Hersfeld-Rotenburg (ots) –
Feststellung zweier Gefahrgut-Sattelzüge mit erheblichen Ladungssicherungsmängeln auf der A7
Kirchheim/ Knüllwald. Am Montag (29.07.), musste die Polizei vormittags gleich zwei Sattelzügen mit tonnenschwerer Gefahrgutladung die Weiterfahrt untersagen. Die geladenen gefährlichen Güter hatten sich aufgrund mangelhafter Sicherung in den Sattelanhängern im Fahrbetrieb bereits sichtbar verschoben.
Gefahrgut muss besonders gut gesichert werden, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Ein litauischer Sattelzug mit seitlichen Schiebeplanen fiel den Polizisten durch langsames Befahren der Steigungsstrecke „Reckeröder Berg“ auf der Autobahn A7, unweit des Kirchheimer Dreiecks in Fahrtrichtung Kassel, auf. Zudem stellten die Beamten der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Autobahnpolizei Bad Hersfeld Ausbeulungen in den Außenplanen der Ladefläche des gefahrgutrechtlich gekennzeichneten Transportes fest. Wegen des erhöhten Gefahrenpotenzials derartiger Beförderungen wurde der Transport auf einem Betriebsparkplatz an der A 7 unmittelbar kontrolliert.
Gefahrgutaustritt während der Fahrt nicht auszuschließen
Der Sattelauflieger war mit 23 Tonnen eines stark ätzenden und sehr giftigen Granulates beladen, die in insgesamt 46 Großsäcken mit jeweils 500 Kilogramm Nettoinhalt verpackt waren. Diese Bigbags standen auf Paletten in zwei Ladeebenen übereinander. Weil die Großsäcke durch den Granulatinhalt insgesamt eine sehr weiche Ladung darstellten, keine wirksame Verbindung der Säcke zu den Paletten vorlag, Ladelücken bestanden und zudem übereinander geladen wurde, stellte sich die versuchte Sicherung der Ladung mittels Spanngurten als ungeeignet heraus. Obwohl die Gurte bereits tief in die Säcke einschnürten, konnte die erforderliche Vorspannung zur Ladungssicherung nicht aufgebracht werden. Insbesondere die obere Ladeebene war dadurch während der Fahrt im Laderaum bereits sichtbar verrutscht. Zudem drohten die eingeschnürten Säcke zu platzen, sodass ein Freiwerden des Gefahrgutes nicht auszuschließen war.
Die Weiterfahrt wurde in der Folge durch die Beamten untersagt und eine Teilentladung und sachgerechte Nachsicherung des Gefahrgutes auf dem Sattelanhänger angeordnet.
Gegen den 42-jährigen Fahrer aus Belarus, den spanischen Verlader sowie den litauischen Fahrzeughalter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Während der Fahrer bereits vor Ort eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Eurobereich entrichten musste, erwarten Verlader und Fahrzeughalter in diesem Fall voraussichtlich noch deutlich höhere Geldbußen.
Verrutschte Gefahrgüter auch bei weiterer Kontrolle festzustellen
Kurz darauf stellten die Beamten einen weiteren litauischen Gefahrgutzug mit gleichen Aufbauten und ähnlichem Aussehen fest, der die Kontrollstelle passierte. Der Transport konnte schließlich am Parkplatz „Fuchsrain“ an der A7 im Bereich Knüllwald kontrolliert werden.
Auch hier mussten eklatante Verstöße bei der Sicherung der beförderten Gefahrgüter festgestellt werden, die ebenfalls bereits zu einem Ladungsverschub im Fahrbetrieb geführt hatten und dadurch die Besorgnis eines Freiwerdens gefährlicher Güter begründeten. Dieser Sattelzug hatte insgesamt 46 Gefahrgutgebinde in Fässern geladen. Die 200 Liter Inhalt fassenden Fässer standen auf Paletten in einer Ladeebene. Allerdings waren zwischen den Fässern große Freiräume auf der Ladefläche vorhanden und es lag keine wirksame Verbindung der Fässer zu den darunterliegenden Paletten vor, sodass sich die versuchte Ladungssicherung durch Spanngurte auch hier als ungeeignet erwies. Die Gefahrgutgebinde hatten sich deutlich erkennbar auch bereits auf den Paletten bewegt.
Durch die Polizisten musste die Weiterfahrt daher ebenfalls untersagt und eine vorschriftsmäßige Nachsicherung der Ladung angeordnet werden.
Auch dieser aus Belarus stammende 54-jährigen Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe eines hohen dreistelligen Betrags leisten. Die Regelbußen für das transportdurchführende, litauische Unternehmen sowie für den italienischen Verlader, waren vergleichbar mit denen der Vorkontrolle.
Weiterfahrt erst am Folgetag möglich
Nach erfolgten Nachsicherungen der Ladungen beider vorübergehend stillgelegter Gefahrgutzüge durch Fachfirmen, Zahlungen der Sicherheitsleistungen durch die Fahrer und zusätzlich hälftiger Entladung des erstkontrollierten Sattelanhängers, konnte nach einer polizeilichen Abnahme dieser Maßnahmen am Dienstag (30.07.) die Weiterfahrt der beiden Gefahrguttransporte im verkehrssicheren Zustand gestattet werden.
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Quelle: ots