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Donnerstag, 12. Dezember 2024

Vermögensschutz für Unternehmer: Sascha Drache verrät, wie dich eine Stiftung finanziell unangreifbar macht

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Langenfeld (ots) –

In einer von globalen Herausforderungen wie Pandemien, Kriegsgeschehen und Klimawandel geprägten Welt stellt sich verstärkt die Frage nach dem effektiven Schutz des eigenen Vermögens – als immer beliebtere Lösung hierfür etabliert sich die Gründung einer Stiftung. Warum aber ist das so und welche Gründe sprechen speziell als wohlhabender Unternehmer dafür, sich hiermit auseinanderzusetzen?

Die hohen Steuerbelastungen und umfangreichen unternehmerischen Risiken der aktuellen Wirtschaftslandschaft stellen selbst für vermögende Unternehmer eine erhebliche Herausforderung dar – insbesondere wenn es darum geht, ihr Vermögen effizient zu verwalten und zu schützen. Kein Wunder also, dass immer mehr von ihnen nach entsprechenden Alternativen zu den oft kostspieligen Unternehmensstrukturen suchen, die herkömmlicherweise genutzt werden: Eine zunehmend beliebte Lösung ist die Gründung einer Stiftung – allerdings gilt es dabei, diverse Aspekte zu berücksichtigen und sich intensiv mit all ihren Besonderheiten vertraut zu machen. „Wer sich für die Stiftungsgründung interessiert, muss also zunächst verstehen, worum es sich dabei überhaupt handelt – andernfalls sind finanzielle Einbußen und anderweitig teure Fehler vorprogrammiert“, warnt Stiftungsexperte Sascha Drache.

Er ist nicht nur Autor des Buches „Geheimwissen Vermögensschutz“, sondern berät täglich verschiedenste Unternehmer bei der Gründung ihrer eigenen Stiftung. „Ganz einfach ausgedrückt: Eine Stiftung ist eine Organisation, die dazu dient, ein spezifisches Ziel zu erreichen“, erklärt er weiter. „Zu unterscheiden ist dabei etwa zwischen einer gemeinnützigen oder einer Familienstiftung – abhängig von ihrem Zweck.“ Abseits des verfolgten Ziels wird die Stiftung aber stets mit einem Vermögen ausgestattet, das der Stifter ihr überträgt – rechtlich gesehen geht also auch das Eigentum an dem Geld in diesem Moment an die Stiftung über. Diese Besonderheit macht die Stiftung zu einem effektiven Mittel des Vermögensschutzes, auf das mittlerweile jeder zweite der 1.000 reichsten Deutschen zurückgreift. Warum das so ist, beleuchtet Sascha Drache anhand der folgenden drei Punkte.

1. Privater Vermögensschutz

Viele langfristig orientierte Unternehmer sind mit traditionellen Risikomanagementstrategien bestens vertraut. Doch häufig bleibt unbeachtet, dass erhebliche Risiken oft aus dem privaten Bereich stammen: Familienstreitigkeiten, Scheidungen und andere persönliche Unwägbarkeiten können demnach tiefe Spuren im Unternehmensgefüge und dem Privatvermögen hinterlassen. Da die Familie grundsätzlich als sicherer Rückzugsort gesehen wird, übersieht man entsprechende Gefahren jedoch gerne – oftmals mit schwerwiegenden Folgen.

Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Amazon-Gründer Jeff Bezos, der nach seiner Scheidung 38 Milliarden Dollar an seine Ex-Frau übertragen musste. Dies verdeutlicht, dass auch hochrangige Unternehmer vor privaten finanziellen Einschnitten nicht sicher sind. Während Bezos seine führende Position in der Wirtschaft weiterhin behaupten konnte, ergeben sich für mittelständische Familienbetriebe, die ähnliche private Erschütterungen erfahren, weit größere Schwierigkeiten. Ein Eigentümer, der im Zuge einer Scheidung gezwungen wird, einen bedeutenden Teil des Unternehmenswertes abzugeben, könnte rasch in eine finanzielle Schieflage geraten.

Hier bietet die Errichtung einer Stiftung einen wirkungsvollen Schutz: Rechtlich wird die Stiftung als eigenständige Vermögensmasse betrachtet, die nach ihrer Gründung vom Vermögen des Stifters unabhängig ist. Dies schützt die in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte – einschließlich Unternehmensanteile – vor dem Zugriff Dritter, da sie nicht mehr dem Stifter persönlich zugeordnet werden. Gleiches gilt für Erbstreitigkeiten: Da die Vermögenswerte der Stiftung nicht zum Nachlass des Stifters zählen, sind sie vor Ansprüchen potenzieller Erben geschützt.

2. Schutz vor unternehmerischen Risiken

Stiftungen bieten in ihrer rechtlichen Konstruktion als unabhängige Vermögensmassen, die nur sich selbst gehören, einen effektiven Schutzmechanismus gegen unternehmerische Risiken. Während multinationale Großkonzerne in Krisenzeiten oftmals auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen setzen können, sind kleinere und mittelständische Betriebe unmittelbar von betrieblichen Rückschlägen oder Veränderungen der Marktlage betroffen.

Als Beispiel hierfür mag ein inhabergeführtes Produktionsunternehmen dienen, das unerwartet mit Marktveränderungen im Energiesektor konfrontiert wird – wie etwa plötzliche Rohstoffpreisanstiege oder verschärfte gesetzliche Auflagen, die finanzielle Engpässe nach sich ziehen. In einem solchen Fall, insbesondere wenn das Unternehmen als Personengesellschaft geführt wird, haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden seiner Firma. Bei einer Insolvenz könnten daher das private Wohnhaus, die Ersparnisse und weitere Vermögenswerte des Unternehmers zur Deckung der Schulden herangezogen werden.

Die Gründung einer Stiftung bietet hier einen wirksamen Schutz: Indem ein Teil des Vermögens auf sie übertragen wird, wird es zu einer eigenständigen juristischen Entität. Folglich sind die in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt und im Fall einer Insolvenz oder sonstigen Haftungsfällen nicht für die Begleichung von Gläubigerforderungen verwendbar.

3. Reduzierung der Steuerlast

Gerade für kleine oder mittelständische Unternehmen stellen Steuern eine signifikante Belastung dar, die ihr Wachstum durchaus stark beeinträchtigen kann. Durch die Gründung einer Stiftung haben Unternehmer jedoch die Möglichkeit, legale Steuervorteile zu nutzen und ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren. Vor allem Familienstiftungen bieten hierbei attraktive steuerliche Anreize: Obgleich sie privatnützigen Zwecken wie der Versorgung der eigenen Familie dienen, räumt der Gesetzgeber diesen Stiftungen dennoch beachtliche steuerliche Vorteile ein.

Familienstiftungen werden zwar wie andere juristische Personen der Körperschaftssteuer unterworfen, die Gewerbesteuer in Höhe von 15 Prozent entfällt jedoch, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Auch für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen ist lediglich die Körperschaftssteuer von 15 Prozent fällig. Zum Vergleich: Kapitalerträge natürlicher Personen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, während Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dem regulären Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent unterliegen können.

Großkonzerne, wie etwa durch die Gründung der Markus-Stiftung für Aldi Nord oder der Siepmann-Stiftung für Aldi Süd bekannt, nutzen diese steuerlichen Vorteile schon lange. Für mittelständische Unternehmen können die durch eine Stiftung erzielbaren Steuervorteile von entscheidender Bedeutung sein. Während Großkonzerne komplexe Holding-Strukturen mit mehreren Stiftungen und Tochtergesellschaften zur Minimierung ihrer Steuerlast einsetzen können, verfügen mittelständische Betriebe oft nicht über die nötigen Ressourcen für derart komplexe Strategien. Dies macht sie oft zu Zielen für Finanzbehörden, die darauf aus sind, ihre Steuereinnahmen zu maximieren.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gründung einer Stiftung für Unternehmer eine effektive Strategie ist, um das Unternehmensvermögen zu schützen und auszubauen. Die Vorteile reichen vom privaten Vermögensschutz über den Schutz vor unternehmerischen Risiken bis hin zur Reduzierung der Steuerlast. Es ist jedoch entscheidend, dass Unternehmer sich professionell beraten lassen, bevor sie eine Stiftung gründen. So können sie sicherstellen, dass sie alle Vorzüge nutzen und gleichzeitig rechtliche und finanzielle Fallstricke vermeiden.

Sie wollen ebenfalls eine Stiftung gründen und damit Ihren persönlichen sowie unternehmerischen Vermögensschutz maximieren? Dann melden Sie sich jetzt bei Sascha Drache (https://www.stiftung.de/) und buchen Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!

Pressekontakt:
Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache
https://www.stiftung.de
E-Mail: [email protected]

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