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Freitag, 11. Oktober 2024

Zahlungsverzug: Philipp Kadel von der DIAGONAL Gruppe verrät, wann ein Inkassobüro die Lösung ist und wann nicht

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Buchholz i. d. Nordheide (ots) –

Verspätete Zahlungseingänge und komplette Zahlungsausfälle stellen viele Unternehmen vor große Probleme. Mit der DIAGONAL Gruppe bietet Philipp Kadel Unternehmen, die offene Forderungen eintreiben wollen, eine effektive und kundenfreundliche Lösung. Anstatt sich nur als Geldeintreiber zu sehen, setzt sein Unternehmen auf wertschätzende und empathische Kommunikation mit Schuldnern, um dauerhaft eine positiv geprägte Zahlungsmoral zu schaffen. In diesem Artikel verrät er, wann Inkasso die richtige Wahl im Forderungsmanagement ist und wann Unternehmen stattdessen einen Anwalt einschalten sollten.

Geraten Kunden in Zahlungsverzug, ist dies für Händler nicht nur ärgerlich, sondern kann auch dem Wachstum des Unternehmens schaden. Geld, das nicht auf dem Konto eingeht, kann logischerweise nicht reinvestiert werden. Effektives Forderungsmanagement ist also unerlässlich, um dafür zu sorgen, dass offene Forderungen beglichen werden und das Unternehmen ungehindert wachsen kann – aber wie genau funktioniert das? „Generell bestehen zwei Möglichkeiten, eine Forderung einzutreiben, wenn der Kunde in Verzug gerät – entweder der Weg über den Anwalt oder ein Inkasso-Verfahren. Viele Händler sind sich aber unsicher, ob ein Inkasso-Unternehmen die richtige Lösung für sie ist“, erklärt Philipp Kadel von der DIAGONAL Gruppe.

„Während ein Anwalt zunächst vor allem in allgemeinen Rechtsfragen hilfreich ist, ist ein Inkasso-Dienstleister speziell auf die Kommunikation mit Schuldnern geschult – bei nicht streitigen Forderungen ist Letzterer also oftmals die bessere Wahl“, verrät Philipp Kadel weiter. Als Geschäftsführer der DIAGONAL Gruppe ist er auf nachhaltiges und kundenfreundliches Forderungsmanagement spezialisiert und hilft monatlich dabei, unzählige Forderungen einzutreiben. Hier beleuchtet er die Unterschiede zwischen den Arbeitsweisen von Anwälten und Inkasso-Dienstleistern und zeigt so, welche Option am sinnvollsten ist, um Forderungen geltend zu machen.

Von der Forderung zur Zahlung über externe Stellen

Schon aus rechtlicher Sicht bestehen zwischen einem Anwalt und einem Inkassobüro gravierende Unterschiede. Zwar handelt es sich bei beiden um Rechtsdienstleister, jedoch kann ein Inkasso-Dienstleister Forderungen nicht vor Gericht durchsetzen. Demnach besteht eine der Grundvoraussetzungen für ein Inkasso-Verfahren darin, dass die Forderung vor Beauftragung nicht vom Schuldner bereits bestritten wurde. In Fällen, in denen der Schuldner der Forderung ausdrücklich widerspricht, ist es also notwendig, die Eintreibung zu unterbrechen und einen Anwalt einzuschalten.

Ist das streitige Verfahren abgeschlossen und liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann das Inkassobüro auf dieser Basis wieder tätig werden und schlimmstenfalls sogar eine Zwangsvollstreckung einleiten. In den allermeisten Fällen hingegen wird die Forderung überhaupt nicht angefochten und es kann sofort ein Inkasso-Dienstleister mit der Eintreibung beauftragt werden. Dies ist in vielen Fällen sinnvoller als der Gang zum Anwalt, da Inkasso-Unternehmen auf das Forderungsmanagement spezialisiert und besser dafür ausgestattet sind, Forderungen effektiv einzutreiben. Das gesamte Unternehmen ist auf eine hochwertige Zahlungsrealisierung ausgerichtet. Sämtliche Prozesse, die gesamte Software, das gesamte Personal – alles und jeder verfolgt nur dieses eine Ziel: Die Forderung im Sinne des Mandanten zu realisieren.

Geldeintreibung erfordert mehr als nur Rechtswissen

Der Unterschied zwischen Anwälten und Inkasso-Dienstleistern kann also analog zu dem zwischen Zehnkämpfern und auf einzelne Disziplinen spezialisierten Athleten betrachtet werden. So fokussieren sich Anwälte zwar auch auf bestimmte Rechtssphären wie Straf- oder Zivilrecht, jedoch so gut wie niemals auf eine einzelne Rechtsdisziplin wie das Forderungsmanagement. Dies hat zur Folge, dass Anwälte im Forderungsmanagement in der Regel weniger fit sind als Inkassobüros, deren gesamtes Tagesgeschäft ausschließlich darin besteht, offene Forderungen einzutreiben.

Da das Forderungsmanagement zu großen Teilen aus der Kommunikation mit Schuldnern besteht, müssen Inkasso-Dienstleister beispielsweise Fortbildungen absolvieren, in denen sie lernen, wie sie Schuldner zielgerichtet ansprechen und sie kooperativ dazu bewegen, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die offenen Rechnungen zu bezahlen. Anwälte hingegen sind in der Regel nicht speziell darin geschult, mit Laien zu kommunizieren. Verfassen sie eine Mahnung, ist selbstverständlich davon auszugehen, dass diese juristisch einwandfrei formuliert ist – jedoch erhöht der hohe Gehalt an Fachsprache, Schachtelsätzen und Paragraphenbezügen das Risiko, dass der Schuldner mit dem Schreiben inhaltlich überfordert ist und es mangels Verständnis kurzerhand ignoriert.

Digitalisierung als Mehrwert im Forderungsmanagement

Auch digital sind Inkassobüros oftmals besser aufgestellt als Kanzleien. Im Gegensatz zu Anwälten, in deren Büros oftmals noch mit Handakten gearbeitet wird, erfolgt die Aktenführung in Inkasso-Unternehmen größtenteils digital. Dies erleichtert nicht nur den internen Austausch, sondern macht es auch einfacher, Schuldnern und Gläubigern zusätzliche Informationen zu ihren Anliegen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist es möglich, mehr Transparenz zu schaffen und effizienter an einer Lösung der Probleme beider Seiten zu arbeiten.

Die ausgeprägte Digitalisierung von Inkassobüros bietet auch im Kontext der Zahlungsabwicklung große Vorteile. Zum Beispiel binden viele Dienstleister bereits Paylinks oder QR-Codes in Mahnungen ein, die den Empfänger direkt auf ein vorausgefülltes Bezahlformular weiterleiten, in dem er nur sein bevorzugtes Bezahlverfahren auswählen und die Zahlung bestätigen muss. Auf diese Weise ist es Schuldnern möglich, ihre Rechnungen komfortabel und zeitsparend zu begleichen, was sich für den Gläubiger in Form einer verbesserten Zahlungsmoral auszahlt. Auch hier gilt, dass ein Höchstmaß an Usability für den Schuldner zur Verfügung gestellt werden sollte, um es den Schuldnern so leicht wie nur irgend möglich zu machen. Dies ist nicht nur technisch sehr anspruchsvoll und überfordert eine normale Kanzlei üblicherweise, dazu kommt, dass die Kanzlei meist keine Auswahl an verschiedenen Zahlarten anbieten kann.

Inkasso für das „normale“ Forderungsmanagement, Anwälte für den Ernstfall

Die Entscheidung zwischen einem Anwalt und einem Inkasso-Unternehmen hängt also großteils davon ab, was genau im Einzelfall erforderlich ist. Solange eine Forderung rechtlich einwandfrei belegt ist, sollte der Gläubiger bestrebt sein, den Weg des geringsten Widerstands einzuschlagen. In der Regel bedeutet dies, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, das darauf bedacht ist, Zahlungen effizient und bequem einzutreiben, ohne dem positiven Verhältnis zum Kunden zu schaden. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass die Kommunikation und die Abwicklung effizienter ablaufen, sondern ermöglicht es auch, mehr Forderungen in kürzerer Zeit einzutreiben. So bearbeiten größere Inkassobüros wie die DIAGONAL Gruppe teils mehrere Hunderttausend Forderungen im Monat.

Damit dies funktioniert, ist es jedoch unerlässlich, dass jede Forderung rechtssicher belegt ist. Es muss also nicht nur ein hieb- und stichfester Vertrag vorliegen, der die erworbene Leistung, die Kosten und das Zahlungsziel genau definiert, sondern auch exakt die geforderte Leistung erbracht und vom Kunden abgesegnet worden sein. In Fällen, in denen der Schuldner die Forderung anfechtet, ist zudem immer zu überlegen, ob sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt. Zum Beispiel wäre es aufgrund der hohen Gerichtskosten wenig sinnvoll, eine Forderung im Wert von beispielsweise 150 Euro in einem streitigen Verfahren einzutreiben, das den Gläubiger mehrere Tausend Euro kosten könnte.

Wollen Sie durch effektives Forderungsmanagement säumige Kunden kosten- und zeitsparend zur Zahlung bewegen – ohne ihr Vertrauen in Ihr Unternehmen zu zerstören? Dann melden Sie sich jetzt bei Philipp Kadel (https://diagonal-gruppe.de/) und finden Sie kostenlos heraus, wie die DIAGONAL Gruppe Ihnen dabei helfen kann!

Pressekontakt:
Diagonal Service GmbH
Vertreten durch: Philipp Kadel, Holger Kück
E-Mail: info@diagonal.eu
https://diagonal-gruppe.de/

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