Darmstadt (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt prüfte gestern im Rahmen einer risikoorientierten bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der südhessischen Baubranche. Rund 100 Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern sowie den unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.
Insgesamt wurden bei der Schwerpunktaktion 73 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und acht Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen.
In jeweils sieben Fällen lagen Anhaltspunkte für eine Mindestlohnunterschreitung und für Beitragsvorenthaltungen vor. Daneben wurden in zehn Fällen Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Beschäftigungen von Ausländern erkannt.
Bereits vor Ort leitete der ZOLL 16 Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts auf Meldeverstöße, Beitragsvorenthaltung und illegalen Aufenthalts.
Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
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Quelle: ots
