Frankfurt/Main (ots) –
Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Ausübung der Prostitution
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Flughafen Frankfurt am Main haben am heutigen Mittwoch (29.01.2024) Wohn- und Geschäftsräume sowie einen Bordellbetrieb durchsucht und drei Tatverdächtige festgenommen. Der umfangreiche Ermittlungskomplex, der wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen geführt wird, richtet sich gegen fünf Beschuldigte.
Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Wiesbaden, Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) und Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) statt. Die Festnahmen, die aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Wiesbaden erfolgten, wurden in Wiesbaden vollzogen.
Bei den drei festgenommenen Beschuldigten, zwei Frauen und ein Mann, handelt es sich um chinesische Staatsangehörige im Alter von 61, 29 und 49 Jahren. Sie sind dringend verdächtig, zwischen Februar 2020 und Dezember 2024 zahlreiche Frauen aus der Volksrepublik China als Prostituierte beschäftigt und beherbergt zu haben, obwohl diese nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.
Die 61-jährige Beschuldigte und die 29-jährige Beschuldigte sollen den Bordellbetrieb gemeinsam geführt haben. Zu ihren Aufgaben sollen die Anmietung von Tagesterminwohnungen, die Festlegung von Preisstrukturen, die Betreuung der für die Prostituierten hinterlegten Rufnummern, die Preisverhandlungen und Preisabsprachen mit Freiern, die Überwachung der Gesamtumsätze sowie das Schalten von Inseraten gehört haben.
Dem 49-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, die Vermittlung von Freiern unterstützt zu haben. Zu seinen Aufgaben zählte auch, den Eingangsbereich des Bordells mittels einer Videoanlage zu überwachen, um die Prostituierten vor anstehenden Kontrollen zu warnen.
Allen Beschuldigten soll bewusst gewesen sein, dass die beschäftigten Prostituierten nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.
Die heutigen Einsatzmaßnahmen wurden von zwei Staatsanwälten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, mehr als 150 Beamten der Bundespolizei und 15 Steuerfahndern des Finanzamts Wiesbaden umgesetzt. Es kamen mehrere Bargeldspürhunde zum Einsatz.
Im Rahmen der umfangreichen Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone und Datenträger sichergestellt. Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurden bislang mehr als 300.000,- Euro Bargeld, diverse Markenhandtaschen sowie Schmuck sichergestellt. Aufgrund eines Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Wiesbaden wurde Bankguthaben gepfändet und es wurden zwei Sicherungshypotheken für Immobilien eingetragen.
Die drei festgenommenen Beschuldigten werden morgen dem Haftrichter des Amtsgerichts Wiesbaden vorgeführt, der über die Invollzugsetzung der Haftbefehle entscheiden wird.
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