2. September 2026

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DPolG Hessen: Polizeigewerkschaft sieht Verfassungswidrigkeit beim Besoldungsgesetz

Wiesbaden (ots) –

Wiesbaden.

Der Hessische Landtag hat das neue Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozent, die Grundgehälter mindestens um 110 Euro. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.

Die DPolG Hessen begrüßt die Übertragung des Tarifergebnisses ausdrücklich. Damit ist die jahrelange Auseinandersetzung um eine verfassungsgemäße Besoldung in Hessen aber nicht erledigt.

„Die Übertragung des Tarifergebnisses ist richtig. Entscheidend bleibt für uns aber, ob die hessische Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich standhält“, erklärt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen.

Kritisch sieht die DPolG insbesondere das neue Familieneinkommensmodell. Bei der Prüfung der Mindestalimentation wird künftig auch ein Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Dabei wird teilweise mit einem fiktiven Einkommen gerechnet, das tatsächlich gar nicht vorhanden sein muss.

Bereits im Anhörungsverfahren wurden hierzu erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Auch die DPolG Hessen hatte das Modell kritisch bewertet.

Bemerkenswert ist aus Sicht der DPolG die Gesetzesbegründung selbst: Einerseits soll mit der Neuregelung die „verfassungskonforme Alimentation in Hessen wiederhergestellt werden“. Andererseits räumt das Land ein, dass einzelne Prüfungen für 2026 und 2027 mangels ausreichender Daten noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Trotz der in der Anhörung und im parlamentarischen Verfahren vorgetragenen Bedenken wurde der Gesetzentwurf unverändert zur Annahme empfohlen.

„Nach Jahren der Widersprüche und Gerichtsverfahren brauchen unsere Kollegen endlich eine Lösung, die den verfassungsrechtlichen Maßstäben dauerhaft standhält. Deshalb werden wir sehr genau verfolgen, wie das neue Besoldungsmodell rechtlich bewertet wird“, so Glunz.

„Mit dem Beschluss des Landtags ist die Sache für uns nicht erledigt. Unsere verfassungsrechtlichen Zweifel bestehen fort. Sollte auch das neue Besoldungsmodell den Vorgaben des Grundgesetzes nicht standhalten, werden wir gemeinsam mit dem dbb Hessen die notwendigen rechtlichen Schritte prüfen.“

Rückfragen bitte an:

DPolG Hessen
Landesvorsitzender
Alexander Glunz
Mobil: 0171-1848184
E-Mail: [email protected]
https://www.dpolghessen.de/

Original-Content von: DPolG Hessen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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