Darmstadt (ots) –
Am vergangenen Donnerstag, den 30. April 2026, kontrollierte der Zoll im Rahmen einer gemeinsamen Maßnahme mit der Jugendbehörde des Ordnungsamtes Darmstadt ein Geschäft im Ortsteil Arheilgen, nachdem ein Vater beim Ordnungsamt Anzeige erstattet hatte. Anlass war der Verkauf einer E-Zigarette an dessen 12-jährige Tochter.
Bei der Kontrolle entdeckten die eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner in einer in die Bodenleiste eingearbeiteten versteckten Schublade insgesamt 176 unversteuerte E-Zigaretten. Gegen den Verantwortlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Darüber hinaus stellen die Beamten fest, dass die sichergestellten Erzeugnisse eine Füllmenge von jeweils 20 Millilitern auswiesen und damit die gesetzlich zulässige Höchstmenge von 2 Millilitern deutlich überschritten. Da-her steht zudem ein Verstoß gegen das Tabakerzeugnisgesetz im Raum.
„Insbesondere bei unversteuerten und illegal gehandelten Tabakerzeugnissen wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals nicht, welche Inhaltsstoffe diese Produkte tatsächlich enthalten. Der Konsum solcher Erzeugnisse kann erhebliche gesundheitliche Risiken und gefährliche Folgen mit sich bringen und stellt gerade für Heranwachsende eine Gefahr dar. Mit seinen Kontrollen trägt der Zoll daher maßgeblich zum Schutz der Bevölkerung bei und sichert daneben die Steuereinnahmen.“, erklärt Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden außerdem Lachgaskartuschen aufgefunden. Hier besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Auch hierzu wurde ein entsprechen-des Strafverfahren eingeleitet.
Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte 320 Dosen mit Nikotinbeuteln. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich hierbei um sognannte „neuartige Lebensmittel“, die gemäß der Novel-Food-Verordnung einer Zulassung bedürfen. Nach derzeitigem Stand verfügen die aufgefundenen Produkte über keine entsprechende Zulassung. Daher wurde auch in diesem Fall ein Strafverfahren eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Quelle: ots
