6. November 2026

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POL-OH: E-Scooter Kontrollen in Rotenburg und Bebra

Hersfeld-Rotenburg (ots) –

E-Scooter Kontrollen in Rotenburg und Bebra

Rotenburg/ Bebra. E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind aus dem Stadtbild vielerorts kaum noch wegzudenken. Sie ermöglichen eine unkomplizierte und flexible Fortbewegung im Alltag. Doch neben den praktischen Vorteilen birgt ihre Nutzung auch Gefahren. Denn wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, zählt zu der Gruppe der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ und ist bei einem Unfall weitgehend ungeschützt.

Wie wichtig die Verkehrssicherheit in diesem Bereich ist, verdeutlicht ein Blick auf die Unfallzahlen: Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Osthessen insgesamt 92 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von rund 109 Prozent. Insgesamt wurden dabei 73 Menschen verletzt, 13 von ihnen schwer.

Um für die besonderen Gefahren zu sensibilisieren, die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu überprüfen und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, führte die Polizeistation Rotenburg mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei am Montag (02.11.) vermehrt E-Scooter Kontrollen im Stadtgebiet Rotenburg und Bebra durch.

Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 24 E-Scooter und stellten dabei mehrere Verstöße fest. Besonders häufig fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus wurden an einigen Fahrzeugen technische Manipulationen festgestellt. Im Ergebnis stellten die Einsatzkräfte drei E-Scooter sicher und leiteten acht Strafverfahren ein.

Neben der Verfolgung der festgestellten Verstöße stand auch die Prävention im Mittelpunkt. Die Einsatzkräfte nutzten die Kontrollen, um mit den Fahrerinnen und Fahrern ins Gespräch zu kommen, über die geltenden Vorschriften aufzuklären und für die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Mit dem E-Scooter sicher unterwegs – die wichtigsten Regeln

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende Regelungen hin:

– Verkehrsflächen: E-Scooter müssen grundsätzlich vorhandene und
entsprechend ausgewiesene Radverkehrsflächen nutzen. Sind diese
nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und
Fußgängerzonen dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe befahren
werden.
– Mindestalter: Die Nutzung von E-Scootern ist ab 14 Jahren
erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
– Personenbeförderung: E-Scooter dürfen nur von einer Person
genutzt werden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht
erlaubt.
– Alkohol: Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen
Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Personen unter 21
Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der
Probezeit gilt ein Alkoholverbot.
– Elektronische Geräte: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen
elektronischen Geräten während der Fahrt ist nur unter den
gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Das Halten eines
Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
– Versicherungsschutz: E-Scooter benötigen eine gültige
Haftpflichtversicherung und eine entsprechende
Versicherungsplakette.
– Höchstgeschwindigkeit: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
darf 20 km/h nicht überschreiten.
– Technische Veränderungen: Veränderungen am Fahrzeug können zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und Auswirkungen auf den
Versicherungsschutz haben.
– Schutzhelm: Die Polizei empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich
das Tragen eines Helms. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht
zwar nicht – bei einem Sturz kann ein Helm jedoch das Risiko
schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren.

Das Polizeipräsidium Osthessen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Insbesondere gegenüber Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs sind, ist besondere Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme leisten einen wichtigen Beitrag, um Verkehrsunfälle zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Andreas Janta

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Quelle: ots

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