Fulda (ots) –
Fulda. Beamte der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste kontrolliertem gemeinsam mit Kräften des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM), des Zolls sowie der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Fulda zwei Tage lang den Schwerverkehr auf der A 7 – spezieller Fokus lag auf Gefahrguttransporten.
Koordinierte Kontrolle an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in beiden Fahrtrichtungen der A 7
Spezialisierte Kräfte der verschiedenen Behörden kontrollierten in der vergangenen Woche am Dienstag (21.11.) und am Mittwoch (22.11.) gemeinsam Fahrzeuge und Personen auf den Parkplätzen „Rotkopf“ und „Hummelskopf“.
Kontrollierende des BALM (ehemals BAG), die Gefahrgutüberwachung des Landkreises Fulda sowie die spezialisierte Schwerverkehrsüberwachung des Polizeipräsidiums Osthessen überprüften gemeinsam vornehmlich Gefahrgut- und Abfalltransporte. Darüber hinaus nahmen sie außerdem die Eignung und Fahrtüchtigkeit des Fahrpersonals, die Fahrzeugtechnik, die Gewichte und Abmessungen der Transportfahrzeuge, die Ladungssicherung sowie die Einhaltung güterkraftverkehrsrechtlicher und fahrpersonalrechtlicher Vorschriften in Augenschein.
Mitarbeitende des Hauptzollamtes Gießen (Kontrolleinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrollierten das Fahrpersonal zudem auf mögliche illegale Beschäftigung.
Hohe Beanstandungsquote aus den verschiedensten Rechtsbereichen
Die ressortübergreifenden Kontrollen erwiesen sich als äußerst effektiv zur Feststellung von Verstößen. Von insgesamt 122 kontrollierten Transporten an beiden Kontrolltagen, wurden 53 beanstandet. Eine hohe Beanstandungsquote wies erneut der Kontrollschwerpunkt Gefahrgut auf. Von insgesamt 53 kontrollierten Gefahrgutzügen mussten zehn beanstandet werden. Die festgestellten Verstöße im Gefahrgutbereich reichten von fehlender Schutzausrüstung über unzureichende Dokumente und Nachweise sowie Verpackungsproblematiken, bis zu mangelhafter Kennzeichnung von Transportfahrzeugen. Hohe Beanstandungsquoten bestanden auch im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Zwei Transporten musste wegen dieser Verstöße vorübergehend die Weiterfahrt untersagt werden, es wurden Bußgelder und Sicherheitsleistungen im hohen vierstelligen Eurobereich erhoben.
Die Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Gießen leitete je ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Scheinselbstständigkeit eines Kraftfahrers und ein Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Arbeitsaufnahme als Lkw-Fahrer ein.
Sonderform der Verstoßsanktionierung in zwei herausragenden Fällen durch Vermögensabschöpfung – erster Weihnachtsbaumtransport in diesem Jahr, der stehenbleiben musste
„Alle Jahre wieder“ fallen zu Beginn der Winterzeit auch auf osthessischen Fernstraßen Sattelzüge auf, deren Anhängerplanen sich weit über die zulässigen Fahrzeugbreiten hinaus seitlich nach außen ausbeulen. So auch bei dieser Kontrollmaßnahme. Einer Streifenwagenbesatzung fiel am Dienstagmittag auf der A7, Höhe Rastanlage Großenmoor, ein solcher Sattelzug mit Planenaufbauten auf. Der Verdacht des Polizeibeamten bewahrheitete sich bei der anschließenden Kontrolle. Statt erlaubter 2,55 m, wies der Sattelanhänger dauerhaft eine Gesamtbreite von 2,75 m auf. Nach der Öffnung der Heckportaltüren und beider seitlicher Schiebeplanen des Aufliegers mussten sie feststellen, dass die Ladung – circa 22 Tonnen Weihnachtsbäume – nahezu ungesichert befördert wurde. Die Aufbauten des Anhängers beulten dabei, durch eine Ladungsverdichtung nach unten, unzulässig beidseitig stark nach außen aus. Die Aluminium-Einstecklatten des Sattelanhängers waren derart stark nach außen gebogen, dass diese bei Öffnung der seitlichen Schiebeplanen bereits teilweise aus den Halterungen rutschten und auf den Parkplatz fielen. Die Weiterfahrt musste untersagt und eine Nachsicherung bzw. Teilentladung des Transports angeordnet werden.
Einem zweiten Sattelzug musste die Weiterfahrt am Folgetag untersagt werden. Dieser wurde in der Gegenrichtung der A 7 auf dem Parkplatz Rotkopf kontrolliert. Die Beamten staunten bei Öffnung der hinteren Türen des Sattelaufliegers nicht schlecht. Im Anhänger geladen und völlig unzureichend gesichert waren zwei Beton-Ausgleichsgewichte für Baukräne, zwei Gitterrahmen-Kranausleger sowie mehrere Kranstreben aus Stahl übereinandergestapelt. Die gesamte Ladung war lediglich durch zwei Spanngurte zu sichern versucht worden, die zudem Beschädigungen aufwiesen.
Beide Sattelzüge waren zur Beförderung ihrer jeweiligen Gesamtladung nicht geeignet. Während die Weihnachtsbäume auf dem Parkplatz Hummelskopf auf zwei Sattelzüge verteilt werden mussten, wurden die Kranteile auf dem Parkplatz Rotkopf durch einen Autokran auf drei zugeführte Ersatzfahrzeuge umgeladen. Der ursprünglich verwendete Sattelanhänger musste vollständig entladen werden, da bei diesem Fahrzeug durch einen technischen Sachverständigen des BALM, erhebliche Mängel an den Bremsen festgestellt wurden und dieser damit nur noch leer zur nächsten geeigneten Werkstatt gefahren werden durfte. Bei beiden Fahrern wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Darüber hinaus wurden gegen die betroffenen Transportunternehmen „Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung“ eingeleitet. Die Höhe dieser angepassten Bußgelder für die Transportunternehmer wird voraussichtlich jeweils im mittleren vierstelligen Eurobereich liegen. Die Umlade- und Nachsicherungsarbeiten von Transportfahrzeugen, dauerten im Zuge dieser Kontrollmaßnahme insgesamt drei Tage an.
Eingerichteter Geschwindigkeitstrichter wurde vor allem durch Fahrerinnen und Fahrer von PKW ignoriert – Folge: insgesamt 45 Fahrverbote
Zur Minimierung von Gefahren durch die Ableitung des zu kontrollierenden Schwerverkehrs auf den Parkplatz Hummelskopf, wurde in diesem Abschnitt der A 7 mittwochs die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch einen sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“, zunächst auf maximal 100 km/h reduziert und dann schrittweise auf 80 und schließlich auf maximal 60 km/h begrenzt. Zusätzlich wurde ein Überholverbot für Lkw und Kraftomnibusse (KOM) eingerichtet. Diese Maßnahmen erfolgten mit Hilfe einer gut sichtbaren Beschilderung
Eine präventive Geschwindigkeitsüberwachung ergab, dass von etwa 2.500 passierenden Fahrzeugeinheiten, rund zehn Prozent die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h deutlich überschritten. 45 Verkehrsteilnehmende wurden mit mehr als 40 km/h zu viel gemessen. Derartige Verstöße haben eine Regelbuße in Höhe von je 320 Euro und in der Regel den Eintrag von zwei Punkten in Flensburg – verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot – zur Folge.
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Quelle: ots