Osthesssen (ots) –
Im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktion „Schwächere Verkehrsteilnehmer“ führte das Polizeipräsidium Osthessen vom 19. bis 25. Oktober Verkehrskontrollen in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsberg durch. Neben der Überwachung der geltenden Verkehrsregeln stand insbesondere die Präventionsarbeit im Mittelpunkt.
Zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern zählen unter anderem Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Personen, die mit Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern unterwegs sind. Auch Kinder und ältere Menschen gehören zu den Gruppen, die im Straßenverkehr einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können. Im Gegensatz zu Insassen von Autos verfügen sie häufig über keine schützende Fahrzeugkarosserie, wodurch Unfälle besonders schwerwiegende Folgen haben können.
Prävention und Kontrollen im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Aktionswoche lag auf Mittwoch (21.10.). An diesem Tag waren verstärkt Einsatzkräfte im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Osthessen unterwegs, um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren und für mögliche Gefahren zu sensibilisieren.
Bereits am Vormittag informierte ein Polizeibeamter des Präventionsbereichs rund 500 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht bis zehn an der Gesamtschule Obersberg in Bad Hersfeld über die geltenden Verkehrsregeln und die besonderen Risiken bei der Nutzung von E-Scootern. Im Anschluss hatten die Jugendlichen Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über den sicheren Umgang mit den Fahrzeugen auszutauschen.
Auch während der anschließenden Verkehrskontrollen suchten die Einsatzkräfte gezielt das Gespräch mit den Verkehrsteilnehmern. Neben der Ahndung festgestellter Verstöße standen dabei Hinweise zu einem sicheren und rücksichtsvollen Verhalten sowie zur besseren Sichtbarkeit im Straßenverkehr im Vordergrund.
Kontrollergebnisse: Nur wenige Verstöße festgestellt
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte am Mittwoch im gesamten Präsidiumsbereich 81 Fahrzeuge, darunter 34 E-Scooter und 16 Fahrräder beziehungsweise Pedelecs, sowie 87 Personen.
Erfreulicherweise wurden dabei nur wenige Verstöße festgestellt. Im Vogelsbergkreis ergab sich bei einem E-Scooter-Fahrer der Verdacht, dass dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen hatte.
Im Landkreis Fulda stellten die Einsatzkräfte zudem ein Leichtkraftrad fest, das aufgrund erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher war und deshalb sichergestellt wurde.
Die Einsatzkräfte leiteten wegen der festgestellten Verstöße die entsprechenden Verfahren ein und trafen die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen.
Die Kontrollen verdeutlichten zugleich, dass insbesondere bei der Nutzung von E-Scootern weiterhin Aufklärungsbedarf besteht.
Mit dem E-Scooter sicher unterwegs – die wichtigsten Regeln
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende Regelungen hin:
– Verkehrsflächen: E-Scooter müssen grundsätzlich vorhandene und
entsprechend ausgewiesene Radverkehrsflächen nutzen. Sind diese
nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und
Fußgängerzonen dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe befahren
werden.
– Mindestalter: Die Nutzung von E-Scootern ist ab 14 Jahren
erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
– Personenbeförderung: E-Scooter dürfen nur von einer Person
genutzt werden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht
erlaubt.
– Alkohol: Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen
Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Personen unter 21
Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der
Probezeit gilt ein Alkoholverbot.
– Elektronische Geräte: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen
elektronischen Geräten während der Fahrt ist nur unter den
gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Das Halten eines
Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
– Versicherungsschutz: E-Scooter benötigen eine gültige
Haftpflichtversicherung und eine entsprechende
Versicherungsplakette.
– Höchstgeschwindigkeit: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
darf 20 km/h nicht überschreiten.
– Technische Veränderungen: Veränderungen am Fahrzeug können zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und Auswirkungen auf den
Versicherungsschutz haben.
– Schutzhelm: Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter
nicht. Die Polizei empfiehlt dennoch ausdrücklich das Tragen
eines geeigneten Schutzhelms, um das Risiko schwerer
Kopfverletzungen zu reduzieren.
Polizei appelliert an gegenseitige Rücksichtnahme
Das Polizeipräsidium Osthessen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Insbesondere gegenüber Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs sind, ist besondere Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme leisten einen wichtigen Beitrag, um Verkehrsunfälle zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
(Regionaler Verkehrsdienst Bad Hersfeld)
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Quelle: ots
