Hamburg (ots) –
In seiner nächsten Sitzung am morgigen Freitag, 22. März, berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz, dem der Bundestag am 23. Februar 2024 zugestimmt hatte. Dazu befragte das DUP UNTERNEHMER-Magazin im Rahmen der monatlichen Erhebung „DUP-Monitor“ seine Leserinnen und Leser.
Die zunächst vorgesehenen Erleichterungen von rund sieben Milliarden Euro wurden nach dem Durchlauf im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf nur noch etwa drei Milliarden Euro zusammengestrichen. Dies trübt bei etwa 70 Prozent der Befragten die wirtschaftlichen Erwartungen. Nur gut 22 Prozent sehen keine Verschlechterung.
Deutliche 86 Prozent der Befragten halten die jetzt geplanten Abschreibungsmöglichkeiten, wie etwa die befristete Wiedereinführung der degressiven Afa oder die Sonderabschreibung von Investitionskosten, insbesondere für kleinere Unternehmen als für nicht ausreichend. Nur etwas mehr als vier Prozent der Befragten erscheinen die vorgesehenen Maßnahmen als genügend.
Katharina Beck, Finanzpolitische Sprecherin und Leiterin AG Finanzen, Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN und Stellvertretende Vorsitzende, Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, äußerte sich dazu auf dup-magazin.de: „Das Gesetz bringt Unternehmen und Beschäftigten wichtige Anreize für Investitionen, umfassende finanzielle Impulse für den Wohnungsbau und noch dazu Bürokratieabbau und Vereinfachungen bei der Steuerabrechnung.
Auch Reinhard Houben, Mitglied des Bundestags und Wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bezog Stellung zur Diskussion um das Gesetz: „Beim Wachstumschancengesetz gilt ’nomen est omen‘. Es setzt wichtige Impulse, um aus der Rezession herauszuwachsen. Durch die steuerlichen Erleichterungen, die besseren Abschreibungsbedingungen und den erweiterten Verlustrücktrag wird die derzeit angekratzte Liquidität der Unternehmen wieder gestärkt.“ Houben weiter: „Klar ist, dass neben dem Wachstumschancengesetz weitere Schritte notwendig sein werden, um die Wirtschaft zu entlasten. Dabei stehen insbesondere das Bürokratieentlastungsgesetz und die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Unternehmen im Fokus.“
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