Jan 30, 2025

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POL-DA: Groß-Gerau: 154 Fahrzeuge und 237 Personen kontrolliert/Unter Drogen am Steuer, entwendeter Scooter und Haftbefehl

Groß-Gerau (ots) –

Beamtinnen und Beamte der Polizeidirektion Groß-Gerau führten am Montag (27.01.), in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und Mitternacht, unterstützt von Kräften der Hessischen Bereitschaftspolizei, vom Zoll und des THW umfangreiche Verkehrskontrollen in der Gernsheimer Straße, in Höhe der Fasanerie durch. Bei den Kontrollen stand unter anderem die Fahrtüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer im Fokus der kontrollierenden Beamtinnen und Beamten. Insgesamt wurden 154 Fahrzeuge und 237 Personen kontrolliert.

Die Polizei zieht insgesamt eine positive Bilanz aus den Kontrollen. Trotz intensiver Überprüfungen hinsichtlich Drogeneinfluss am Steuer, wurde diesbezüglich nur ein einziger kontrollierter Fahrer auffällig. Der 24-jährige Transporterfahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen.

Ein paar Verfehlungen registrierten die Ordnungshüter im Rahmen der mehrstündigen Kontrolle aber dennoch. Neben 17 Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde auch ein Wagenlenker wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ertappt und muss sich deshalb nun strafrechtlich verantworten. Sieben Fahrzeugbesitzer müssen anhand von Mängelkarten nun zeitnah die Behebung festgestellter Fahrzeugmängel bei der Polizei nachweisen. Weiterhin bemerkten die Kontrolleure in drei Fällen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und entfernten die Zulassungssiegel von den amtlichen Kennzeichen. Drei kontrollierte Männer wurden von der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung im Rahmen von laufenden Verfahren gesucht. Sie konnten, nachdem ihre aktuellen Wohnanschriften feststanden, wieder weiterfahren.

Bei der Überprüfung eines 28 Jahre alter E-Scooter-Fahrers gegen 21.00 Uhr stellte sich heraus, dass sein Gefährt nach einem Raubdelikt im Fahndungscomputer der Polizei gelistet war. Der Scooter wurde sichergestellt und gegen den 28-Jährigen leiteten die Beamten ein Verfahren wegen des Verdachts des Hehlerei ein. Außerdem lag gegen einen Autoinsassen ein Haftbefehl vor. Die Begleichung der darin geforderten Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, zu der er von einem Gericht verurteilt wurde, bewahrte ihn vor der Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

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Quelle: ots

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