27. März 2026

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Mittelhessen: MARBURG-BIEDENKOPF: Schwerverkehrskontrolle auf der B236 zeigt gefährliche Mängel bei Holztransportern

Giessen (ots) –

(tp) Bei einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs mit dem Schwerpunkt auf Langholztransportern am 18. März 2026 stellten die Beamten der regionalen Verkehrsdienste Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill insgesamt 25 Verstöße gegen die Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften fest. Die Kontrollmaßnahmen fanden auf der Bundesstraße 236 zwischen den Orten Münchhausen und Berghofen in der Gemarkung Münchhausen statt. Diese gilt als zentrale Verbindungsstraße zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der holzverarbeitenden Industrie im angrenzenden Sauerland (Nordrhein-Westfalen).

Im Kontrollzeitraum unterzogen die Beamten insgesamt 27 Transporter einer ganzheitlichen Kontrolle, bei der sowohl technische, rechtliche als auch sicherheitsrelevante Aspekte geprüft wurden. Neben erheblichen Verstößen bei der Ladungssicherung registrierten die Kontrolleure ebenfalls Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Zudem wurden drei Fälle der Überladung festgestellt, von denen einer wortwörtlich besonders ins Gewicht fiel. Die Beamten stellten bei einem Holztransporter eine Überladung von 8,66 Tonnen fest, untersagten umgehend die Weiterfahrt und leiteten ein sogenanntes Verfallverfahren gegen den Halter ein. Diesen erwartet nun eine Strafe von rund 1.500 Euro. Nachdem der Fahrer insgesamt sieben Holzstämme abgeladen hatte, konnte er seine Fahrt fortführen.
Weiterhin wurden neun Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr erfasst. So hatte ein Holztransportfahrer die Einhaltung der täglich vorgeschriebenen Ruhe- und Lenkzeiten missachtet, nicht regelmäßig die Länderkennung gesetzt und die Auslesefrist des Kontrollgeräts weit überschritten. Verstöße dieser Art gefährden die Sicherheit im Verkehr erheblich und werden daher regelmäßig mit hohen Geldstrafen geahndet. Auf den Fahrer des LKW kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 2.745 Euro zu, und auch der Halter des Fahrzeugs muss mit einem Bußgeld von 2.250 Euro rechnen.

Den Polizisten fiel außerdem ein auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter PKW ohne gültige Zulassung und Versicherung auf. Der Besitzer des Fahrzeugs muss sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Friederike Morello, Pressesprecherin

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Quelle: ots

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